Billag-Gebühren: sgv enttäuscht vom Entscheid des Ständerats

Hans-Ulrich Bigler

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der Ständerat hat eine Entlastung des Gewerbes von der Billag Gebühr abgelehnt und grünes Licht für eine neue Mediensteuer für Unternehmen gegeben. Der sgv ist enttäuscht.

Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) will für alle Unternehmen ab einem Umsatz von CHF 500‘000.- eine generelle Mediensteuer einführen, unabhängig davon, ob die Unternehmen überhaupt Empfangsgeräte haben oder nicht. Nachdem ein Antrag, die Unternehmen von der Mediensteuer auszunehmen, bereits im Nationalrat knapp gescheitert ist, hat auch der Ständerat einen entsprechenden Minderheitsantrag der Ständeräte Theiler (FDP), Föhn (SVP) und Hess (FDP) abgelehnt.

Aus der Natur der Sache können nur natürliche Personen Radio hören oder fernsehen, nicht aber Unternehmen als juristische Personen. Mit der beschlossenen Abgabepflicht von Unternehmen wird eine unzulässige und generelle Doppelbesteuerung angestrebt.

Der sgv lehnt neue Steuern, Abgaben und Gebühren für Unternehmen ab. Sollte in der Schlussabstimmung in der Herbstsession das RTVG in dieser Fassung verabschiedet werden, wird der Vorstand des sgv der Schweizerischen Gewerbekammer – dem Parlament des Schweizer Gewerbes – die Ergreifung des Referendums beantragen. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

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