Bern – Die Schweizer Vollzugsstellen haben ihre Kontrolltätigkeiten zu Lohndumping und Schwarzarbeit 2021 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie stellten in den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen bei jeder fünften Kontrolle zu tiefe Löhne fest.
2021 wurde das Mindestkontrollziel in Zusammenhang mit Lohndumping knapp erreicht, wie aus dem am Donnerstag im Rahmen eines Mediengesprächs vorgestellten Berichts des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen (Flam) hervorging. Insgesamt wurden demnach die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 35’795 Unternehmen und bei 138’642 Personen kontrolliert.
Verstossquoten leicht gesunken
Die Verstossquote war 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht tiefer aber noch immer auf hohem Niveau. In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen betrug sie bei ausländischen Arbeitgebern laut Flam-Bericht wie schon im Vorjahr 21 Prozent.
In Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge und ohne Normalarbeitsverträge sank die Verstossquote leicht von 15 auf 13 Prozent. Ebenfalls um zwei Prozentpunkte auf 10 Prozent sank die Verstossquote bei Schweizer Arbeitgebern. Im Bereich der selbstständigen Dienstleistungserbringer wurde noch bei 6 Prozent (Vorjahr: 8 Prozent) Scheinselbstständigkeit vermutet.
Wie Peter Gasser, Leiter des Bereichs Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen beim Seco, am Mediengespräch betonte, sind die berechneten Quoten nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt. Dies weil die Kontrollen risikobasiert stattfänden – es wird also vor allem in Branchen und Betrieben kontrolliert, in denen Verstösse vermutet werden.
Gewerkschaften wollen mehr Kontrollen
Trotzdem räumte Gasse am Rande des Mediengesprächs ein, dass die Verstossquoten «von aussen betrachtet» hoch erschienen. Teilweise handle es sich aber auch um kleinere Vergehen, die etwa der Komplexität der Gesamtarbeitsverträge geschuldet seien.
Wie aus dem Mediengespräch weiter hervorging, finden bei Unterbietungen von orts- und berufsüblichen Löhnen in der Regel Verständigungsverfahren statt. Bei Erfolg verpflichteten sich die Betriebe, den geschuldeten Lohn nachzuzahlen, beziehungsweise den Lohn künftig anzuheben, ergänzte Gasser. Bei Verstössen gegen zwingende Mindestlöhne seien Sanktionen von Geldbussen bis hin zu einem Dienstleistungsverbot möglich.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ortet vor allem beim Vollzug Optimierungspotenzial, wie er am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Diverse Kantone kontrollierten zu wenig und seien Dumping gegenüber zu tolerant, so der SGB. Schliesslich würden häufig Verstösse aufgedeckt, wenn kontrolliert werde. Zudem zeige der Bericht die Notwendigkeit des Lohnschutzes durch die Flankierenden Massnahmen.
Fleissige Schwarzarbeit-Kontrolleure
Während die Kontrollen zu Lohndumping das Vorkrisenniveau noch deutlich verfehlten, entsprach das Kontrollvolumen betreffend Schwarzarbeit wieder dem langjährigen Schnitt, wie aus dem vom Seco ebenfalls am Donnerstag präsentierten Bericht zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit hervorging.
So nahmen laut Seco die Betriebskontrollen im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent und die Personenkontrollen um 16 Prozent zu. Die Kontrollschwerpunkte lagen demnach erneut im Baugewerbe, im Gastgewerbe und im Handel.
Von den insgesamt 36’270 Kontrollen führten 13’268 zu Verdachtsmeldungen an die jeweiligen Fachbehörden zur weiteren Abklärung. Allerdings wurden nur in 3261 Fällen Sanktionen oder getroffene Massnahmen zurückgemeldet. (awp/mc/ps)