Bonhôte-Immobilier reagiert auf Ausnahmesituation mit ausserordentlichen Unterstützungsmassnahmen
Neuenburg – Der Anlagefonds Bonhôte-Immobilier reagiert auf die Ausnahmesituation in Zusammenhang mit dem Coronavirus mit ausserordentlichen Unterstützungsmassnahmen für seine selbständig erwerbenden Mieter von Geschäftsräumen.
Der Anlagefonds Bonhôte-Immobilier ist sich über die aktuellen und künftigen Schwierigkeiten seiner Mieter bewusst. Er verfolgt die Entwicklung der Pandemie, ihre wirtschaftlichen Folgen und die Umsetzung der von Bund und Kantonen angekündigten finanziellen Unterstützungsmassnahmen aufmerksam, nicht nur im Hinblick auf die Fortzahlung der Löhne, sondern auch im Hinblick auf die Kompensation von Gewinnausfällen. Das erstrangige Ziel ist es, die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Selbständigerwerbenden zu begleiten, die einen wichtigen Teil unserer Wirtschaft und des lokalen Gewerbes bilden.
Aussetzung der April-Mieten für betroffene Selbständigerwerbende
Der Anlagefonds hat heute die Aussetzung der Mieten für den Monat April für die selbständig erwerbenden Mieter von Geschäftsräumen angekündigt, welche von den durch die Bundesbehörden beschlossenen Schliessungen betroffen sind. Die Häuserverwaltungen wurden ebenfalls angehalten, bis auf Weiteres keine Mieter aufgrund der Nichtzahlung der Geschäftsmiete gemäss dem ordentlichen Verfahren nach Artikel 257d OR in Verzug zu setzen. Jeder Fall soll einzeln behandelt werden, um tragbare und annehmbare Lösungen für die Mieterschaft und die Vermieterschaft zu finden.
Dazu Philippe Salvi, Co-Verwalter und Sprecher des Anlagefonds Bonhôte-Immobilier: «Heute muss die Solidarität mehr denn je im Zentrum unserer Entscheidungen stehen. Unsere Mieter sind wichtige Partner unseres Immobilienfonds und müssen bei unseren Überlegungen im Zusammenhang mit den aktuellen Schwierigkeiten im Vordergrund stehen. Der Anlagefonds Bonhôte-Immobilier muss die Herausforderungen meistern und seinen Beitrag zur Unterstützung der selbständig erwerbenden Mieter von Gewerbeimmobilien leisten. Die in die Wege geleiteten Massnahmen zeigen auf, dass wir uns über den Ernst der Lage sehr bewusst sind.»
Darüber hinaus wurde ein Informationsblatt an sämtliche Mieter des Anlagefonds Bonhôte-Immobilier verteilt, um betagte und isolierte Personen zu unterstützen. Das Informationsblatt enthält unter anderem die Notfallnummern der gegebenenfalls zu kontaktierenden Institutionen. Die Bank verfolgt die bundesbehördlichen und kantonalen Entscheidungen fortlaufend und könnte weitere Massnahmen anordnen. (Bonhôte-Immobilier/mc/ps)
Über Bonhôte-Immobilier
Der 2006 lancierte Fonds Bonhôte-Immobilier hat sich mit einem Immobilienbestand im Wert von über einer Milliarde Schweizer Franken zu einem der grössten Immobilienfonds der Westschweiz entwickelt. Er umfasst 2500 Wohnungen, 210 Gewerbeimmobilien im Umfang von insgesamt 37’570 m2, verteilt auf die Kantone Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg, Wallis und Jura.
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