Solothurn – In der Schweiz besteht bei der Nutzung der Wasserkraft bis zum Jahr 2050 ein zusätzliches Potenzial von rund 10% oder von 4 Terawattstunden (TWh). Das Bundesamt für Energie (BFE) sieht seine Bilanz nach der Überprüfung der bisherigen Schätzungen bestätigt. Ein zusätzliches Potenzial von 4 TWh scheine unter den geltenden Rahmenbedingungen realistisch, sagte Thomas Volken, Leiter Sektion energiepolitische Instrumente im BFE, am Donnerstag an einer Fachtagung in Solothurn.
Rund 2,4 TWh lassen sich gemäss neuer Abschätzung des BFE mit Erneuerungen und Umbauten erzielen. Je 1,4 TWh könnten mit Neubauten von Gross- und Kleinkraftwerken erreicht werden. Eine TWh entspricht einer Milliarde Kilowattstunden.
Mehr Wasserkraft statt neue AKW
Nach dem Grundsatzentscheid, die bestehenden Atomkraftwerke nicht mehr zu ersetzen, ist der Bund derzeit daran, das Ausbaupotenzial der Wasserkraftnutzung in der Schweiz abzuschätzen und zu überprüfen. Das BFE geht bei seiner Neueinschätzung davon aus, dass die Klimaerwärmung bis 2050 nicht zu einem Rückgang der Produktion aus Wasserkraft führen wird. Bisher war die Minderproduktion auf 2 TWh geschätzt worden. In der Bilanz reduzierte der Bund daher das Potenzial bei Neubauten von Grossanlagen um eine TWh und bei Kleinanlagen um 0,5 TWh. Anderseits wurde die geschätzte Minderproduktion als Folge der Umsetzung der Bestimmungen zur Restwassermenge auf 1,4 TWh verdoppelt.
Vernehmlassung
Kantone, Umweltverbände und Strombranche werden im Dezember zur Neueinschätzung des Wasserkraftpotenzials in einer Vernehmlassung Stellung nehmen können. Die Fachtagung hatten der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) und die Stiftung Praktischer Umweltschutz (pusch) organisiert. Thema war die Rolle der Wasserkraft in der Energiestrategie 2050. Rund 170 Vertreter der öffentlichen Hand, von Energieunternehmen und Umweltorganisationen nahmen teil.
Kompromisse notwendig
Um die Wasserkraft ausbauen zu können, seien Investitionssicherheit und Kompromisse notwendig, forderte der Wasserwirtschaftsverband. Die Zielkonflikte beim Landschafts- und Gewässerschutz müssten überwunden werden. Es sollten räumliche Schwerpunkte gesetzt sowie die Schutz- und Naturschutzanliegen entflochten werden. Aus der Sicht der Stiftung pusch sollten primär bestehende Anlagen ausgebaut und erst dann neue Anlagen errichtet werden. Belastungen müssten dort konzentriert werden wo diese bereits bestünden. (awp/mc/ps)