Bund und Kantone verlängern Vereinbarung zu Gebäudeprogramm

Gebäudeprogramm

(Foto: 2010 Konferenz Kantonaler Energiedirektoren)

Bern – Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen verzeichnet einen grossen Erfolg. Die Kehrseite der Medaille: Die für die ersten fünf Jahre (2010-2014) von Bundesseite bereit gestellten finanziellen Mittel werden bereits Ende Oktober 2012 ausgeschöpft sein. An einem Treffen sind Bundesrätin Doris Leuthard und die Vertreter der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) übereingekommen, die Vereinbarung um ein Jahr zu verlängern.

Die Vereinbarung regelt die Umsetzung des Gebäudeprogramms und läuft somit bis Ende 2015. Ein Teil der Einnahmen der CO2-Abgabe wird also weiterhin für das Programm verwendet. Sofern sie die Kriterien erfüllen, können Projekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden somit ohne Unterbruch die Zusage für eine Unterstützung erhalten. Das Gebäudeprogramm wird damit weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2020 leisten.

Es wurde zudem vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die bis Mitte 2013 festlegt, wie sich das Gebäudeprogramm ab 2016 entwickeln soll. Die Arbeitsgruppe wird bis Mitte nächstes Jahr die künftige Höhe der CO2-Abgabe (ab dem 1. Januar 2014) und damit den Ertrag zugunsten des Gebäudeprogramms sowie die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 (Entwicklung des Gebäudeprogramms) kennen. (BAFU/mc/pg)

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