Bundesrat lehnt Cleantech-Initiative ab
Bern – Der Bundesrat lehnt die Cleantech-Initiative ab. Mit der für diesen Sommer in Aussicht gestellten Energiestrategie 2050 werden nach Ansicht des Bundesrats die Ziele der Initiative erreicht. Das von der SP getragene Volksbegehren verlangt die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien wie Wasser-, Solar- und Windenergie. Bis 2030 soll die Schweiz den Energiebedarf mindestens zur Hälfte aus solchen Energien decken. Heute beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien 20%.
Den Umbau der Energieversorgung verfolgt auch der Bundesrat. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima leitete die Landesregierung letzten Mai die Energiewende ein: Er schlug dem Parlament den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie vor. Das Parlament bestätigte in der Folge den Atomausstieg.
Warten auf Energiestrategie 2050
Zurzeit sind der Bundesrat und die Verwaltung daran, die dafür notwendigen Massnahmen zu formulieren. Die Detailpläne für den Umbau der Energieversorgung will der Bundesrat dann diesen Sommer in die Vernehmlassung schicken und im Frühling 2013 dem Parlament unterbreiten.
Die grossen Linien für diese Energiestrategie legte der Bundesrat letzten Herbst fest. Er will den Atomausstieg vor allem durch die Förderung von Energiesparmassnahmen, den Ausbau der erneuerbaren Energien, Effizienzsteigerungen, viel Forschung und vorübergehend durch Strom aus fossiler Energie bewerkstelligen.
Die Regierung setzt dabei vorerst ausschliesslich auf zwei bereits bestehende Förderinstrumente, das Gebäudeprogramm und die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Auf andere, neue Subventionsinstrumente will der Bundesrat verzichten. Hingegen will er die KEV aus- und umbauen. Geprüft wird auch eine ökologische Steuerreform.
Zeitmangel für Gegenvorschlag
De facto wird die Energiestrategie 2050 eine Art Gegenvorschlag zur Initiative darstellen. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass es aufgrund des im Gesetz festgelegten Zeitplan zur Behandlung von Volksinitiativen unmöglich ist, die Energiestrategie 2050 rechtzeitig vorzulegen, so dass sie auch de jure als Gegenvorschlag dienen kann.
Kein Gegenvorschlag
Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Cleantech-Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung, wie er in einem Communiqué schreibt. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis kommenden Juni eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Klar definierte Behandlungsfristen
Gemäss Gesetz muss der Bundesrat eine formell zustande gekommene Volksinitiative innerhalb eines Jahres beraten. Dieser Termin würde im vorliegenden Fall im Herbst dieses Jahres ablaufen. Will der Bundesrat dem Begehren einen Gegenentwurf gegenüberstellen, kann er die Frist auf eineinhalb Jahre verlängern.
Einen etwas grösseren zeitlichen Spielraum bei der Behandlung einer Initiative hat das Parlament. Es muss zweieinhalb Jahre nach Einreichung des Begehrens zu Handen von Volk und Ständen eine Abstimmungsempfehlung beschliessen. Beschliesst ein Rat, den Weg eines Gegenentwurfs zu beschreiten, kann die Bundesversammlung die Behandlungsfrist um ein Jahr verlängern. Dies tat das Parlament etwa für die Abzocker-Initiative. (awp/mc/pg)