Credit Suisse: Reisen nach Deutschland verboten?

Credit Suisse: Reisen nach Deutschland verboten?
Credit Suisse

Zürich – Laut einem Bericht der Börsen-Zeitung verbietet die Credit Suisse ihren Kundenberatern wieder Reisen nach Deutschland. Credit Suisse habe am Sonntag das für ihre Kundenberater im Frühjahr 2010 erstmals eingeführte und vorübergehend aufgehobene Verbot für Reisen nach Deutschland wieder aktiviert, will die Börsen-Zeitung erfahren haben. Credit Suisse wolle die Information «aus prinzipiellen Gründen» nicht kommentieren, erklärte Konzernsprecher Marc Dosch auf Anfrage der Zeitung.

Dass die Schweizer Banken im derzeit aufgeheizten Klima aussergewöhnliche Vorsichtmassnahmen ergriffen, komme nicht überraschend. Das Risiko, bei Kundenbesuchen in die Fänge der deutschen Justiz zu geraten, sei für Schweizer Banker deutlich gestiegen, sagte ein Brancheninsider gegenüber der Börsen-Zeitung.

Für 150 Mio Franken von Haftungsrisiken freigekauft
Bemerkenswert sei das vorsorgliche Reiseverbot der Credit Suisse auch vor dem Hintergrund, dass sich die Bank im September 2011 im Rahmen eines aussergerichtlichen Vergleichs mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf von Haftungsrisiken freigekauft hatte. Die Credit Suisse zahlte 150 Mio Euro, um laufende Verfahren gegen die Bank und ihre Mitarbeiter abzuwenden. Julius Bär hatte mit der Staatsanwaltschaft Münster einen entsprechenden Vergleich über 50 Mio Euro abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung sehe man keinen Anlass, die Reisetätigkeit der Kundenberater wieder einzuschränken, erklärt ein Banksprecher auf Anfrage der Zeitung.

Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder
Grund für die jüngste Eskalation des Steuerstreits ist der am Samstag publik gewordene Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder, die sich nach Auffassung von Bundesanwaltes Michael Lauber der Beihilfe zum wirtschaftlichen Nachrichtendienst und der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gemacht haben könnten. Die drei Steuerfahnder sollen im Frühjahr 2010 am Ankauf einer CD mit Bankdaten von Credit-Suisse-Kunden beteiligt gewesen sein. Der Datendieb wurde im Dezember 2011 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt. Lauber begründet das Verfahren gegen die Steuerfahnder mit dem «konkreten Verdacht», dass diese den Datendieb zur Ausspionierung der Bank angestiftet hätten. Ein solches Verhalten wäre seiner Auffassung nach auch nach deutscher Rechtssprechung unzulässig. (mc/pg)

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