CS informiert Kundenberater über Offenlegung ihrer Namen in den USA
Zürich – Die Credit Suisse (CS) hat über 1000 Mitarbeiter darüber informiert, dass sie deren Namen im Zuge des US-Steuerstreits bei amerikanischen Behörden offenlegt. Betroffen sind heutige und frühere Bankberater, die von der Schweiz aus Zahlungsanweisungen für US-Kunden ausführten. Die CS-Mitarbeiter werden in diesen Tagen per E-Mail und brieflich über das Vorgehen informiert. Die CS bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda Angaben aus einem Beitrag des Internetportals «Inside Paradeplatz».
Die Credit Suisse ist wie zahlreiche andere Schweizer Banken gemäss einem Abkommen zwischen dem Bundesrat und dem amerikanischen Justizdepartement vom August 2013 verpflichtet, Informationen weiterzugeben. Die Ausführung von Zahlungsanweisungen und Verschieben von Vermögen (Flow of Funds), die wohl unversteuert waren, sind auch bei anderen Schweizer Banken ein Thema.
Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), erinnerte daran, dass sich mehrere vom US-Steuerstreit betroffene Schweizer Banken in Verhandlungen für einen aussergerichtlichen Vergleich befinden. Um im Rahmen des US-Programmes kooperieren zu können, hätten sie die behördliche Bewilligung, Daten zur Erläuterung ihrer US-Geschäfte zu liefern. Ausgenommen sind allerdings Kundendaten. Zudem müssen betroffene Mitarbeitende vorgängig informiert werden, damit sie Rechtsmittel einlegen können.
Frist für Einsprache
Die CS-Mitarbeiter haben bis zum 28. Juli Zeit, gegen die Offenlegung ihrer Namen Einsprache einzulegen, wie die CS ebenfalls bestätigte. Während sich die CS bereits der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt und in Strafzahlungen von 2,6 Mrd USD eingewilligt, läuft gegen rund ein Dutzend andere Schweizer Banken weiterhin ein Strafverfahren (Kategorie 1).
Banken der Kategorie 2, die nach eigener Einschätzung möglicherweise gegen US-Steuerrecht haben, können noch bis Ende Juli Informationen zu möglichen Vergehen bei den US-Behörden einreichen.
Keine Reisewarnung
Beim Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) haben sich Angestellte mehrerer Institute nach ihren Rechten und Risiken erkundigt, wie SBPV-Geschäftsführerin Denise Chervet auf Anfrage sagte. Die Einschätzung erfolge jeweils individuell. Von Reisen in die USA rät der SBPV nicht ab, ausser für Personen, die eine Anklage fürchten müssen. Zudem erinnert der Bankpersonalverband daran, dass Namen von involvierten Bankangestellten im Rahmen der Untersuchungen auf anderen Wegen ohnehin schon zu den US-Behörden gelangt sein könnten. (awp/mc/pg)