Bern – Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist der vom Bundesrat beschlossene Paketansatz ein möglicher Weg, die vitalen Interessen der Schweiz zu bewahren. Eine Gesamtbeurteilung wird der sgv vom inhaltlichen Verhandlungsresultat abhängig machen. Einen Ausbau der Flankierenden Massnahmen lehnt er ab.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat in der Vergangenheit die bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit immer unterstützt. Initiativen und Vorstösse, die die bilateralen Verträge im Kern in Frage stellten, wie z.B. die Masseneinwanderungsinitiative wurden vom sgv konsequent abgelehnt. Gegenüber dem Institutionellen Abkommen war der sgv immer kritisch eingestellt. Kritikpunkte waren der Streitbeilegungsprozess, die volle Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie und die Absichtserklärung, das Freihandelsabkommen von 1972 bezüglich der Beihilfen zu modernisieren. Letzteres hätte sich als Einfallstor für Forderungen der EU entpuppen können.
Nichtsdestotrotz muss das Verhältnis Schweiz – EU langfristig geregelt werden, weshalb der sgv dem neuen Paketansatz grundsätzlich positiv gegenübersteht. Kernstück des Pakets ist der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt, was der sgv grundsätzlich begrüsst. Mit diesem Mandat wird die Blockade der Verhandlungen mit einem wichtigen Wirtschaftspartner der Schweiz abgebaut. Der sgv fordert vom Bundesrat jedoch «echte» bzw. harte Verhandlungen für ein Paket, das vor dem Volk tatsächlich Bestand haben kann. Weiter fordert der sgv, dass das Freihandelsabkommen von 1972 vom Verhandlungspaket und von der institutionellen Unterstellung ausgenommen wird. Eine Gesamtbeurteilung des Pakets wird der sgv aber erst nach Vorliegen des Verhandlungsresultats vornehmen. (sgv/mc/ps)