Bern / Zürich – Heute endet die offizielle Vernehmlassung des Bundes zur Wiederaufnahme des E-Voting-Versuchsbetriebs (Änderung der Verordnung über die politischen Rechte und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe). digitalswitzerland begrüsst das Vorhaben des Bundes: E-Voting ist eine wichtige E-Government-Anwendung, die auch eine gewisse Leuchtturm- und Signalwirkung hat. Mit der kontrollierten und strengen Zulassung der elektronischen Stimmabgabe im Versuchsbetrieb trägt der Bund dem Credo «Sicherheit vor Tempo» Rechnung.
Die Corona-Krise hat uns gezeigt, wie wichtig digitale Lösungen sind und wie viel Luft nach oben wir in der
Schweiz noch haben. Der Bund will getreu seinem neuen Grundsatz «digital first» vorwärts machen und die Behörden zu mehr Verbindlichkeit und Tempo bei E-Government verpflichten. Sascha Zahnd, Präsident von digitalswitzerland, begrüsst dieses Vorgehen – es sei wichtig, dass der Bund in gewissen Digitalisierungsdossiers die Führungsrolle übernehme und im Zusammenspiel mit der Wirtschaft und Bevölkerung neue digitale Lösungen entwickelt: «Es gibt zahlreiche E-Government-Projekte mit hoher Relevanz für die Wirtschaft, wie elektronische Arbeitsbewilligungen, Firmengründungen, elektronische Baugesuche und Handelsregister oder digitale Grundbücher. Grosser Handlungsbedarf besteht zudem bei der Standardisierung und der Schaffung von geeigneten Schnittstellen: Kostenraubende und fehleranfällige Medienbrüche müssen reduziert werden. Eine weitere wichtige Baustelle ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens, welcher aus Sicht von digitalswitzerland allerhöchste Aufmerksamkeit zukommen sollte. Und nicht zuletzt besteht seit längerem der Wunsch zur Digitalisierung der politischen Teilhabe über das E-Voting hinaus wie z.B. das E-Collecting.»
Bei der elektronischen Stimmabgabe ist der kontrollierte Versuchsbetrieb der richtige Weg
Aus Sicht von digitalswitzerland ist E-Voting eine wichtige E-Government-Anwendung mit Signalwirkung. Zugleich ist die elektronische Stimmabgabe eine staatspolitisch und technisch sehr heikle Anwendung. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung von Wahlen und Abstimmungen müssen die allerstrengsten Anforderungen an die Systeme zur Stimmabgabe gestellt werden und es gilt das Credo «Sicherheit vor Tempo». Mit der Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des Versuchsbetriebs mit klar begrenztem Elektorat wird diesem Credo Rechnung getragen.
Die Bundeskanzlei hat bei der Erarbeitung des Vorentwurfs Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft frühzeitig einbezogen und deren Expertise und Empfehlungen berücksichtigt. Dies ist in der technischen Umsetzung in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) erkennbar. digitalswitzerland begrüsst dieses Vorgehen.
digitalswitzerland ist überzeugt, dass das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in E-Voting-Systeme und die Akzeptanz gegenüber technischen Herausforderungen und laufenden Weiterentwicklungen im Rahmen eines transparenten Versuchsbetriebs schrittweise aufgebaut werden können. Erst wenn das Vertrauen der Bevölkerung aufgebaut wurde und sich die Systeme in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und laufender Weiterentwicklung im Versuchsbetrieb bewährt haben, soll die breite Einführung von E-Voting für die gesamten Schweiz in Betracht gezogen werden.
Weitere Informationen: Vollständige Vernehmlassungsantwort von digitalswitzerland (digitalswitzerland/mc/ps)