Neuenburg – Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2019 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+1,1%) und der Mindestlöhne (+0,8%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,5% generell und 0,6% individuell zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.
Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2019 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 1,1% vereinbart. Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2019 (+0,5%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0,6% ansteigen. Von den Effektivlohnanpassungen sind etwas mehr als 613 000 Personen betroffen.
Effektivlöhne legten im Durchschnitt um 1,1% zu
Das Effektivlohnwachstum betrug 1,2% im sekundären Sektor und 1,1% im tertiären Sektor. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Öffentliche Verwaltung (+1,8%), Verkehr und Lagerei (+1,6%), Information und Kommunikation sowie Erziehung und Unterricht (+1,5%), Baugewerbe (+1,3%), Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (+1,2%), Gesundheits- und Sozialwesen (+1,1%), Handel, Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,7%) und Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,6%).
Vorwiegend individuelle Lohnerhöhungen
2019 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 1,1% in 0,5% generelle und 0,6% individuelle Erhöhungen. Somit wurden knapp 45% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die generellen Anpassungen sind im tertiären Sektor in der Minderheit (22%), im sekundären Sektor hingegen in der Mehrheit (67%).
Mindestlöhne erhöhten sich im Durchschnitt um 0,8%
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2019 um 0,8% angehoben. Rund 1 453 000 Personen sind von den Abschlüssen zu den Mindestlöhnen betroffen.
Das Mindestlohnwachstum betrug 0,7% im sekundären Sektor und 1% im tertiären Sektor. Die Wirtschaftsabschnitte wiesen folgende Lohnanpassungen auf: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,2%), Baugewerbe (+0,9%), Information und Kommunikation (+0,8%), Handel, Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,7%), Verkehr und Lagerei (+0,6%) sowie Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (+0,5%). Die übrigen fünf Wirtschaftsabschnitte registrierten 2019 ein Nullwachstum. (BFS/mc/ps)