Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern aufladen
Vor dem Kauf eines Elektroautos rät der TCS zu einer Überprüfung der Gebäudeinfrastruktur und kompetenter Beratung durch einen Elektroinstallateur.
Bern – Mit der Verbreitung von Plug-In Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird in Mehrfamilienhäusern auch der Strombezug in gemeinschaftlich genutzten Räumen zunehmen. Der TCS hat untersucht, wie die Verteilung ermöglicht und abgerechnet werden kann. Während dies bei bestehenden Mehrfamilienhäusern neue Installationen erfordert, können künftige Bauten bereits in der Planungsphase auf die Bedürfnisse der Elektromobilität angelegt werden.
In Tiefgaragen von Stockwerkeigentums- oder Mietwohnungen sind Parkplätze oftmals nicht oder nur ungenügend für das Laden von Plug-In Hybrid- und Elektrofahrzeugen ausgerüstet. Der TCS empfiehlt deshalb die Installation einer Ladestation, die zum Auto und zur Gebäudeinfrastruktur passt.
Vor der Installation von Ladestationen sind Abklärungen notwendig
Vor dem Kauf eines Elektroautos ist eine Überprüfung der Gebäudeinfrastruktur sowie die kompetente Beratung durch einen Elektroinstallateur angeraten. Einerseits ergibt das ein Gesamtbild allfälliger Anpassungen an der Hausinstallation, andererseits können so auch Personenschutz (elektrischer Schlag) und Sachwertschutz (Brandgefahr) gewährleistet werden. Eine fest installierte Ladestation bringt Komfortvorteile und erlaubt die höhere Ladeströme, kürzere Ladezeiten sowie ein gezielteres Aufladen während der jeweiligen Niedertarifzeiten.
Stockwerkeigentümer und Mieter müssen für solche Installationen zudem das Einverständnis der Eigentümerversammlung respektive des Vermieters einholen. Schliesslich stellt sich beim Strombezug in gemeinschaftlich genutzten Räumen auch die Frage nach der gerechten Verrechnung unter den verschiedenen Parteien.
Durchschnittlicher Strompreis von 15 Rp/kWh
Beim Test von Elektrofahrzeugen verschiedener Kategorien hat der TCS systematisch auch den Stromverbrauch gemessen. Als Anhaltspunkte werden auf der Basis dieser Ergebnisse die Kosten für eine Batterieladung ermittelt. Bei den Tests von Elektrofahrzeugen rechnet der TCS mit einem Strompreis von 15 Rp/kWh. Dies entspricht einem Mischwert aus zwei Drittel Nachtstrom zu 10 Rp/kWh und einem Drittel Tagesstrom zum Hochtarif 25 Rp/kWh. Hoch- und Niedertarife variieren je nach Anbieter. Wird eher tagsüber geladen, nähert sich der Mischwert dem Hochtarif.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Messverfahren
Eine einvernehmliche Lösung ist die Verrechnung des «Fahrstroms» über einen Pauschalpreis gemäss der Fahrzeug-Batteriekapazität und den geltenden Hoch- und Niedertarifen. Eine präzisere Messung erlaubt ein separater und vom Elektrizitätswerk gelieferter Zähler. Solche Zähler liefern sehr genaue Messungen, verursachen aber vergleichsweise hohe Kosten: Wenn man von Energiekosten pro Jahr und pro Elektroauto von CHF 300 bis 500 ausgeht, ist der von den Werken verrechnete Grundpreis von zwischen CHF 5 und 10 pro Monat und pro Zähler relativ teuer.
Eine Alternative sind Ladestationen, die mit einem nicht geeichten Zähler/Messgerät ausgerüstet sind. Ein solches Messgerät bedarf zwar der Zustimmung des Stromversorgers, wird aber nicht mit einem monatlichen Grundpreis verrechnet, wenn die Messeinrichtung nicht von diesem geliefert und gewartet wird. Schliesslich kann die Stromzufuhr mit einer entsprechenden Zuleitung auch ab dem bereits bestehenden Zähler für die Wohnung des Fahrzeugbesitzers erfolgen. Solche Massnahmen setzen allerdings das Einverständnis der Eigentümerversammlung oder des Vermieters voraus.
Zukunftsorientierte Planer und Bauherren können die Erschliessung von Parkplätzen für die Elektromobilität bereits vorausschauend organisieren. Entsprechende Aussparungen im Rohbau, eine erweiterbare Hauptverteilung, Leerrohre, Einbauräume für Kabeltrassen und ähnliche Baumassnahmen können für kommende Generationen einen erheblichen Mehrwert bedeuten.
TCS als amtliche Prüfstelle
Seit 1999 ist der TCS in Emmen vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung offiziell als Prüfstelle für Treibstoffverbrauchsmessungen bei Motorfahrzeugen akkreditiert. Der Geltungsbereich umfasst seit dem 21. Februar 2013 auch Messungen des Stromverbrauchs und der Reichweite bei Elektrofahrzeugen. Diese Akkreditierung bringt das Qualitätsdenken des TCS zum Ausdruck und stellt eine Qualifikation der TCS-Verbrauchsmessungen nach internationalen EN- bzw. ISO-Normen dar. Damit kann der TCS als neutraler Gutachter auch selbst Messungen vornehmen. (TCS/ots/mc/ps)