Erster Berufsbildungsfonds einer kaufmännischen Branche

Erster Berufsbildungsfonds einer kaufmännischen Branche

Bern – Der Bundesrat hat den Berufsbildungsfonds der Branche Treuhand und Immobilientreuhand per 1. März 2012 für allgemein-verbindlich erklärt. Damit verfügt diese als erste kaufmännische Branche über einen allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds. Ziel ist eine gezieltere Ausbildung des Nachwuchses.

Neu sind alle Betriebe der Branche Treuhand und Immobilientreuhand verpflichtet, einen moderaten Beitrag an eine qualitativ hochstehende Ausbildung der Lernenden zu leisten. Bis anhin wurden die Kosten allein durch die ausbildenden Betriebe und durch die Branchenverbände getragen. «Damit wird die Finanzierung gerecht auf alle Betriebe verteilt», betont Frances Höhne, Geschäftsführerin des Fonds. «Denn letztlich profitieren alle Treuhand- und Immobilientreuhand-Betriebe von gut ausgebildeten Nachwuchskräften.»

Verbessertes Ausbildungsangebot
Die Mittel des Fonds kommen direkt dem Nachwuchs zugute. «So können beispielsweise Fächer, die für die Branche Treuhand- und Immobilientreuhand von besonderer Wichtigkeit sind, stärker gefördert werden», hält Höhne fest. «Beispiele sind das Rechnungswesen und die Liegenschaftenbuchhaltung.» Zudem werde das Angebot an digitalen Lehrmitteln und an internetbasierter Begleitung der Lernenden ausgedehnt, und die Auftritte an Berufsmessen werden auf alle Landesregionen ausgedehnt. Schliesslich besteht die Möglichkeit, Lehrbetriebe und Berufsbildner in Ausbildungsfragen durch Experten zu beraten.

Der Fonds kam auf Initiative der Organisation kaufmännische Grundbildung Treuhand/Immobilien OKGT und in Zusammenarbeit mit den vier Trägerverbänden SVIT Schweiz, TREUHAND|SUISSE, Treuhandkammer und Union suisse des professionnels de l’immobilier USPI zustande. Er untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT. Alle betroffenen Betriebe werden im Laufe der kommenden Monate angeschrieben. (ots/mc)

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