Ethos-Direktor Dominique Biedermann. (Foto: Ethos)
Genf – Die neuen Aktionärsrechte durch die angenommene Initiative «gegen die Abzockerei» gehen der Anlagestiftung Ethos zu wenig weit. Sie fordert separate Abstimmungen über die Manager-Boni, klare Kriterien und einen Deckel.
Der variable Anteil der Vergütung von Führungsinstanzen solle selbst bei hervorragenden Leistungen das Dreifache des festen Gehalts nicht übersteigen. Damit solle vermieden werden, dass das Management übertriebene Risiken eingehe, schreibt Ethos in den am Montag veröffentlichten Abstimmungsrichtlinien 2014.
Die darin formulierten Bedingungen für eine Zustimmung der Anlagestiftung, die über 140 Pensionskassen und gemeinnützige Institutionen vereinigt, gehen über die Abzocker-Initiative hinaus. Diese schreibt nur vor, dass die Generalversammlungen jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen.
Kein Blankocheck
Auch beim Zeitpunkt der Abstimmung über die Boni pocht Ethos auf einer Verschärfung: Die Stiftung werde keinesfalls prospektiv, das heisst vor Abschluss der Bemessungsperiode, Vergütungspakete akzeptieren können, ohne Einzelheiten der Mechanismen zwischen Vergütung und Leistung zu kennen. Ansonsten würde ein Blankocheck ausgestellt, was nicht annehmbar sei.
Für die Geschäftsleitung könne zwar zu Beginn der Periode über die Grundgehälter und die langfristigen Beteiligungspläne abgestimmt werden, erklärte Ethos. Über die Boni, die auf der Grundlage der vergangenen Ergebnisse gewährt werden, sollte die Generalversammlung aber retrospektiv befinden, also nach Abschluss der Periode.
Ausgeschlossen sind nach der Abzocker-Initiative lediglich Abgangs- oder andere Entschädigungen, Vergütungen im Voraus («Golden Hello») sowie Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe. In den Statuten sind unter anderem Erfolgs- und Beteiligungspläne sowie die Anzahl zulässiger Mandate ausserhalb des jeweiligen Konzerns festzulegen.
Ethos drängt auf eine Begrenzung der Mandate, damit Führungskräfte insbesondere in Krisen ausreichend verfügbar sind. Und Mitglieder von Vergütungsausschüssen sind für Ethos nur wählbar, wenn eine Mehrheit der Ausschussmitglieder unabhängig ist und keine leitenden Positionen in anderen Unternehmen innehat. Denn solche Kandidaten könnten ein persönliches Interesse daran haben, dass der Durchschnitt der Vergütungen im Markt steige, schreibt Ethos.
Gute Gründe für hohe Löhne
Für Ethos hängt die akzeptable Höhe der Vergütungen «von der Grösse und Komplexität» des jeweiligen Unternehmens ab. Ohne ausreichende Begründung sollten die festen Vergütungen nicht über dem Median einer Vergleichsgruppe von Gesellschaften liegen, schreibt die Anlagestiftung. Ohne gute Gründe sollten also bei maximal der Hälfte der anderen Unternehmen die Fixlöhne tiefer sein.
2012 sei das Niveau der Vergütungen der Führungsinstanzen «sehr hoch» geblieben, hiess es gestützt auf die jährlich von Ethos durchgeführte Erhebung bei den 100 grössten in der Schweiz kotierten Aktiengesellschaften. Im Durchschnitt stiegen die Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern um 2 Prozent.
In vielen Unternehmen sei die Transparenz der Zuteilungsmechanismen noch immer ungenügend, kritisierte Ethos. 41 Unternehmen verfügten über einen langfristigen Beteiligungsplan ohne jegliche Leistungskriterien. (awp/mc/ps)