Finanzdienstleistungsgesetz: sgv sieht erheblichen Korrekturbedarf

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Um den europäischen Marktzugang für Schweizer Finanzinstitute sicherzustellen, will der Bund mit dem geplanten Finanzdienstleistungsgesetz EU-Regeln in Schweizer Recht adaptieren. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält jedoch zahlreiche „Swiss Finishes“ und ist einseitig auf Grossbanken ausgerichtet. Anstatt den Marktzugang zu gewährleisten, werden Finanz-KMU verdrängt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv sieht erheblichen Korrekturbedarf.

Das grösste Manko der angedachten Stossrichtungen ist, dass sie nicht zwischen Grossbanken und Finanz-KMU unterscheiden und so den Markt zu Gunsten der Grossunternehmen verzerren (siehe Beispiele zur Benachteiligung unten). Mit den verursachten Regulierungskosten werden die Kleinen aus dem Markt gedrängt und die Dienstleistungen werden – auch für Kunden – teurer. Weiter führen die derzeit diskutierten Massnahmen zahlreiche „Swiss Finishes“ ein und schiessen übers Ziel hinaus.

Bis Ende März konnten sich die Anspruchsgruppen zum geplanten Finanzdienstleistungsgesetz äussern. Dieses will die Kunden von Finanzdienstleistungen gemäss EU-Anspruch schützen und damit den Schweizern Finanzdienstleistern den Zugang zum EU-Markt garantieren. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft anerkennt, dass für jene Institute, die auf den EU-Zugang angewiesen sind, eine Regulierung wichtig ist. Ebenfalls sieht es der sgv als positiv an, dass die Eckpunkte des künftigen Gesetzes frühzeitig mit den Anspruchsgruppen diskutiert werden. Problematisch sind hingegen die Inhalte der Regulierung, die alle Finanzdienstleiter gleich behandelt und dabei keine Rücksicht auf die Diversität der Branche nimmt.

Der sgv bekennt sich zu einem offenen und verantwortungsvollen Finanzplatz; insbesondere setzt sich der sgv gegen eine Benachteiligung der Finanz-KMU gegenüber den Grossbanken ein. Anstatt
ein Finanzdienstleistungsgesetz mit zahlreichen Schweizer Sonderlösungen zu erlassen, schlägt der sgv deshalb vor, für die bestehenden EU-Regeln (MIFID II) ein einfaches Schweizer Umsetzungsgesetz zu erarbeiten. Diesem können sich dann jene Institute freiwillig unterstellen, die einen solchen Marktzugang zur EU effektiv brauchen.

Finanz-KMU, die den Schweizer Finanzplatz prägen, werden benachteiligt

Finanz-KMU sind kleine und mittlere Unternehmen wie beispielsweise unabhängige Vermögensverwalter, Finanzplaner, Treuhänder und kleinere Banken, die Finanzdienstleistungen anbieten. Versicherungsbroker, auch wenn Versicherungen keine Finanzdienstleistungen sind, gehören ebenfalls zu den Finanz-KMU. Finanz-KMU prägen den Schweizer Finanzplatz, wie folgende Beispiele illustrieren:

Wie nachfolgende Beispiele zeigen, benachteiligen die jetzigen Stossrichtungen des Finanzdienstleistungsgesetzes  (FIDLEG) die Finanz-KMU massiv:

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