Flankierende Massnahmen: Das Dispositiv bewährt sich

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt den jährlichen Bericht des SECO über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen positiv auf. Das 2004 eingeführte – und im Laufe der Jahre verstärkte – Dispositiv erlaubt es, effizient gegen Missbräuche im Bereich Lohn- und Sozialdumping vorzugehen. Weitere Verschärfungen der flankierenden Massnahmen lehnt der sgv kategorisch ab.

Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr basieren auf der Kontrolltätigkeit der paritätischen und tripartiten Kommissionen. Der jährliche Bericht des SECO bestätigt, dass die Zahl der Kontrollen jedes Jahr zunimmt. 2012 wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 35’000 Unternehmen und 150’000 Personen überprüft; davon waren 31’689 entsandte Arbeitnehmer, was 42 Prozent aller für das Jahr 2012 gemeldeten entsandten Arbeitskräfte entspricht.

Fälle von Missbrauch existieren, doch sie stellen die Ausnahme und nicht die Regel dar. Die 2012 von den paritätischen Kommissionen bei den Mindestlohnvorschriften festgestellte Verstossquote von 42 Prozent – für die die Entsendebetriebe verantwortlich sind –, muss stark relativiert werden. Es handelt sich um mutmassliche Verstösse, die sich zumeist als Bagatellfälle erweisen. Zum Beweis: Zwischen 2009 und 2012 belief sich die Zahl der vermuteten Verstösse auf 34,2 Prozent, doch nur gegen 5 Prozent der von den paritätischen Kommissionen kontrollierten Betriebe wurden rechtskräftige Sanktionen verhängt.

Der SECO-Bericht zeigt deutlich, dass sich die flankierenden Massnahmen bewährt haben und trotz steigender Zuwanderung einen effizienten Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping sicherstellen. Wo Lücken bestanden, wurden diese seit 2004 geschlossen. Erst kürzlich wurden Sanktionen gegen Scheinselbstständige gutgeheissen. Und weitere Korrekturen stehen an: Ab dem 1. Mai 2013 sind ausländische Unternehmen verpflichtet, den Lohn ihrer entsandten Arbeitnehmer anzugeben. Ab dem 1. Juli 2013 tritt die Solidarhaftung für Vertragsunternehmen des Bausektors in Kraft.

Weitere Anpassungen und Verschärfungen braucht es nicht. Mögliche Missbräuche beim freien Personenverkehr dürfen nicht dafür instrumentalisiert werden, unseren Arbeitsmarkt im Übermass zu reglementieren. Der sgv lehnt deshalb sämtliche weiteren Verschärfungen der flankierenden Massnahmen kategorisch ab. Die Priorität muss nun bei der Umsetzung der existierenden Massnahmen liegen, indem die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen und den kantonalen Behörden sowie die Kontrollen noch verbessert werden. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

Schreibe einen Kommentar