sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet die Botschaft des Bundesrates zum Gotthard-Sanierungstunnel. Ein Sanierungstunnel ohne Kapazitätsausweitung ist nach Ansicht des sgv die nachhaltigste Lösung. Die Verkehrssicherheit wird erhöht und der Kanton Tessin von der Deutschschweiz nicht abgeschnitten.
Der sgv begrüsst die Botschaft des Bundesrates zur Sanierung des Gotthardtunnels. Um Funktionstüchtigkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit des seit über 30 Jahren in Betrieb stehenden Gotthard-Strassentunnels zu wahren, muss der Tunnel in rund zehn Jahren umfassend saniert und erneuert werden. Der Bau eines Sanierungstunnels mit anschliessender Sanierung der bestehenden Röhre ohne Kapazitätserweiterung ist langfristig die nachhaltigste Lösung. Eine umfassende Sanierung und Erneuerung des bestehenden Strassentunnels ohne den Sanierungstunnel wäre mit nennenswerten Nachteilen verbunden. Allein Bau und Vertrieb einer Bahnverladelösung ohne Tunnelsanierung würden eine Milliarde kosten. Die Sanierung mit allen flankierenden Massnahmen käme auf 1,7 bis 2 Milliarden zu stehen. Mit dem Sanierungstunnel bleibt die Verfassungsmässigkeit (Alpenschutzartikel) gewahrt.
In Tunnelröhren mit Gegenverkehr liegt die Unfallrate viel höher als in richtungsgetrennten Bauwerken. Der Sicherheitsgewinn nützt in erster Linie dem hausgemachten Strassenverkehr. Rund drei Viertel des Gesamtverkehrsaufkommens am Gotthard ist schweizerischer Verkehr.
Der Vorschlag des Bundesrates ist zudem für den Kanton Tessin und den Zusammenhalt der Schweiz wichtig. Langfristig behebt ein zweiter Strassentunnel das Risiko, dass die Sonnenstube der Schweiz bei Betriebsunterbrüchen nach Unfällen oder Pannen vom Rest des Landes abgeschnitten wird. Dass eine dreijährige Schliessung katastrophal wäre, bewies der schwere Unfall von 2001, als während nur zweier Monate die Tessiner Wirtschaft einen Schaden von über 30 Millionen verbuchen musste. Eine Schliessung hätte auch für die ganze Schweiz verehrende Folgen, da rund 40 Prozent des Schwerverkehrs am Gotthard Binnenverkehr mit Ausgangs- und Zielort in der Schweiz ist. Damit ist es auch aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft unerlässlich, eine dauerhafte und sichere Strassenverbindung ins Tessin und nach Norditalien zu haben
Verfassungswidrige Erbschaftssteuer-Initiative muss für ungültig erklärt werden
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erfreut, dass der Bundesrat die Erbschaftsteuer-Initiative deutlich und ohne Gegenvorschlag ablehnt. Diese Initiative schwächt die KMU und bedroht insbesondere Familienunternehmen, die vor eine Nachfolgeregelung stehen, in ihrer Existenz. Weil die Initiative gegen die Einheit der Materie verstösst, fordert der sgv, dass sie für ungültig erklärt und gar nicht zur Abstimmung gebracht wird.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften für unsere AHV besteuern (Erbschaftssteuerreform)“ deutlich ab. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft begrüsst es der sgv sehr, dass der Initiative kein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird. Wie ein kürzlich publiziertes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser von der Universität Lausanne klar und deutlich feststellt, verletzt die Erbschaftssteuer-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie und muss als verfassungswidrig für ungültig erklärt werden. Mit der Einführung einer neuen Steuer, der Umstellung der Finanzierung der AHV und dem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit vereint die Initiative gleich drei unabhängige politische Fragen unrechtmässig in einer Initiative. Das verstösst gegen die Verfassung. Vor dem Hintergrund der sehr klaren Aussagen des Rechtsgutachtens fordert der sgv den Bundesrat und das Parlament auf, die Initiative für ungültig zu erklären.
Eine Annahme der Erbschaftssteuer-Initiative hätte verheerende Auswirkungen auf die KMU-Wirtschaft. Mit der Erbschaftssteuer müssen KMU und Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung neu hohe Steuerbeträge bezahlen. Das bringt diese Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme und führt insbesondere bei der Nachfolgeregelung zu existenziellen Schwierigkeiten, an denen auch die von den Initianten vorgeschlagenen Erleichterungen nichts ändern. Die Erbschaftssteuer gefährdet die KMU-Wirtschaft und mit ihr Lehrstellen und Arbeitsplätze fahrlässig. Auch ist sie ein weiterer Angriff gegen die föderalistische Finanz- und Steuerpolitik und damit gegen eine tragende Säule des Erfolgsmodells Schweiz. (sgv/mc)