Gewerbeverband: Die Erbschaftssteuer als akute Gefahr für die KMU

Hans-Ulrich Bigler

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (bild: sgv)

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die heute eingereichte Volksinitiative «Millio­nen-Erbschaften für unsere AHV besteuern (Erbschaftssteuerreform)» kategorisch ab. Die Ein­führung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene gefährdet die Nachfolgeregelungen bei KMU fahrlässig. Die Initiative verletzt die Einheit der Materie und verstösst gegen die Verfassung. Sie ist ein weiterer Angriff gegen die kantonale Steuersouveränität und missachtet den demo­kratischen Volkswillen in den Kantonen.  

Der sgv weist die erneuten Forderungen nach einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene entschieden zurück. Mit der Erbschaftssteuer müssen KMU und Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung neu hohe Steuerbeträge bezahlen. Das bringt diese Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme und führt insbesondere bei der Nachfolgeregelung zu existenziellen Schwierigkeiten, an denen auch die von den Initianten vorgeschlagenen Erleichterungen nichts ändern. Die Erbschaftssteuer gefährdet die KMU-Wirtschaft und mit ihr Lehrstellen und Arbeitsplätze fahrlässig.

Initiative für Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig
Gemäss dem Initiativkomitee soll mit der Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer die AHV saniert werden. Abgesehen davon, dass dieses Ziel so nie erreicht werden kann, wird mit dieser Be­stimmung die Einheit der Materie bei Initiativen verletzt. Die Volksinitiative verstösst damit gegen die Verfassung und dürfte gar nicht zugelassen werden. Das Initiativkomitee will zudem Schenkungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 besteuern. Diese verfassungsfremde Bestimmung wird gerade bei den KMU grosse Unsicherheiten auslösen und diese weiter belasten.

Initiative ignoriert Volkswille
Die Volksinitiative ist ein weiterer Angriff gegen die föderalistische Finanz- und Steuerpolitik und damit gegen eine tragende Säule des Erfolgsmodells Schweiz. Die Kantone sollen selber entscheiden, ob sie eine Erbschaftssteuer erheben wollen oder nicht. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen in den letzten Jahren ganz abgeschafft oder stark eingeschränkt. Die Volksinitiative steht damit komplett quer zu demokratischen Entscheidungen des Volkes.  (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft  vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehme.

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