sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den Online-Werbemarkt für die SRG vorderhand nicht zu öffnen. Vor einer allfälligen Konzessionsänderung verlangt der sgv eine vertiefte Diskussion über den „Service Public“. Dabei müssen Umfang, Nutzen und Kosten der SRG-Leistungen klar definiert werden. Überdies fordert der sgv, dass Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitende von den Billag-Gebühren befreit werden.
Der Umfang des „Service Public“ der SRG ist in letzter Zeit kontrovers diskutiert worden. Es entstand der Eindruck, dass er unter Umgehung demokratischer Prozesse ständig erweitert werden soll, schreibt der sgv in einer Mitteilung. Der sgv begrüsst deshalb den Entscheid des Bundesrates, den Umfang des „Service Public“ nicht zu erweitern und der SRG eine Ausdehnung auf den Online-Werbemarkt vorderhand nicht zubilligen. Online-Angebote gehören zu den Kernaktivitäten privater Verlage – mit Zwangsgebühren alimentierte Medien sind davon auszunehmen.
Bevor die Restriktionen im Online-Markt für die SRG dereinst allenfalls gelockert werden könnten, verlangt der sgv, dass der Nutzen des von der SRG für sich in Anspruch genommenen „Service Public“ unter Einbezug auch der Wirtschaft breit diskutiert wird. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, welche Leistungen in welchem Umfang als „Service Public“ zu bezeichnen sind und zu welchen Kosten diese künftig erbracht werden sollen.
Keine Billag-Gebühren für Kleinbetriebe
Der sgv erwartet, dass die heute überhöhten Gebühren für den Empfang der SRG-Programme gesenkt werden. Im Rahmen der Neustrukturierung des Modells für die Billag-Gebühren fordert der sgv zudem, dass – wie vom Parlament beschlossen – Kleinbetriebe von dieser Mediensteuer gänzlich befreit werden. Kleine Betriebe sind dabei an der Definition des Bundesamtes für Statistik zu messen und zählen bis 50 Mitarbeitende. (sgv/mc)