sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Die Schweizerische Gewerbekammer lehnt die „Abzocker-Initiative“ deutlich ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag. Sie sagt Ja zur Revision des Tierseuchengesetzes. Eine Abfuhr erteilte das „Parlament“ des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv hingegen dem Verfassungsartikel für die Familienpolitik.
Die Abstimmungsempfehlung des grössten Wirtschaftsdachverbandes der Schweiz zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ wurde mit Spannung erwartet. Das Resultat fiel aber sehr klar aus: Das Nein wurde mit bloss zwei Gegenstimmen beschlossen. Zwar sei die Minder-Initiative aus der Sicht der KMU weniger relevant; dennoch sprächen ordnungspolitische Gründe für den indirekten Gegenvorschlag und gegen das Volksbegehren, so die Begründung.
Ja zur Revision des Tierseuchengesetzes
Die Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) sei nicht nur für die bäuerlichen Betriebe, sondern auch für jene KMU-Betriebe von Relevanz, die für die Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln wie etwa Milch oder Fleisch auf Rohmaterial von hoher Qualität angewiesen seien, so die Gründe für das Ja zur TSG-Revision.
Familienpolitik: Kein neuer Verfassungsartikel notwendig
Aus der Sicht des sgv ist Familienpolitik eine klassische Aufgabe der Kantone. Verstärkte Aktivitäten des Bundes und eine Vermischung der Zuständigkeiten sind aus föderalistischen Überlegungen unerwünscht. Bereits heute werde viel getan, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und die Unterstützung für Familien auszubauen, befand die Gewerbekammer. Es brauche deshalb keinen neuen Verfassungsartikel, um diese Aktivitäten fortzusetzen.
Mit diesen Parolen folgte die in Unterägeri/ZG tagende Kammer allesamt den Anträgen des Vorstandes des Schweizerischen Gewerbeverbands. (sgv/mc)