Gewerbeverband kritisch gegenüber Entwurf der Postverordnung

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband nimmt kritisch Stellung zum Entwurf der Postverordnung. Als grösster Abnehmer von Postdienstleistungen hat das Gewerbe ein Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb. Nur so werden qualitativ bessere Leistungen gefördert und eine attraktive Preispolitik ermöglicht. Der sgv setzt sich für einen fairen Wettbewerb ein, um auch kleineren Anbietern zugunsten der Kunden gleiche Chancen wie der marktbeherrschenden Schweizerischen Post einzuräumen.

Die Postverordnung konkretisiert die wesentlichen Aspekte der von National- und Ständerat verabschiedeten Gesetzgebung. Der Entwurf ist schwer verständlich abgefasst und zementiert die starke Stellung der Post auch in jenen Bereichen, die nicht dem Monopol unterliegen. Ein fairer Wettbewerb wird damit in Frage gestellt. Der sgv stellt verschiedene Forderungen auf.

Erreichbarkeit
Gute Erreichbarkeit der Poststellen bzw. eine gute Grundversorgung auch ausserhalb der Städte oder grossen Gemeinden ist für Gewerbebetriebe von entscheidender Bedeutung. Der sgv unterstützt ein landesweit flächendeckendes Poststellen und -agenturnetz und fordert, dass in Bezug auf die Öffnungszeiten ortsspezifischen Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung Rechnung getragen wird.

Indirekte Presseförderung
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt das System der indirekten Presseförderung. Für die durch die Förderung in den Genuss kommenden Titel wird ein zielgerichtetes und praktikables Instrument zur Unterstützung der Medienvielfalt geschaffen. Die vorgeschlagenen Regeln dienen der Aufrechterhaltung dieser Medienvielfalt. Es ist für den sgv allerdings nicht ersichtlich, wieso der redaktionelle Anteil von heute 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden soll. Die beglaubigte Höchstmenge von 40’000 Exemplaren pro Ausgabe ist auf 50’000 zu erhöhen. Die Begründung liegt darin, dass die heutige Presselandschaft im Bereich zwischen 40’000 und 50’000 einige wenige Zeitungen aufweist, die knapp nicht von der Presseförderung profitieren.

Quersubventionierung
Beim Quersubventionierungsverbot stellt sich die Frage nach der präzisen Abgrenzung von Leistungen, welche dem Monopolbereich zuzuordnen sind und Leistungen, die nicht den Monopolbereich betreffen. Dort, wo postinterne Leistungserbringer Leistungen für verschiedene Dienste erbringen, sollen gemäss Verordnungsentwurf die dienstleistungsunspezifischen Gemeinkosten nur den Produkten der Grundversorgung verrechnet werden. Damit besteht die Gefahr, dass Drittanbieter ausgehebelt werden, da sie mit ihren Preisen nicht mithalten werden können. Konsequent wäre, wenn sämtliche Kosten auf alle Dienstleistungen verteilt werden. Dies käme einem echten Wettbewerb zugute und Kostenverzerrungen liessen sich vermeiden. Das Quersubventionierungsverbot ist deshalb neu dahingehend zu formulieren, dass die Summe aller Kosten auf die betroffenen Dienstleistungen verteilt wird.

Briefkastenbürokratie
Der sgv wendet sich gegen überbordende bürokratische Massnahmen und lehnt die geforderte vollständige Bezeichnung aller im Haushalt wohnender Personen mit vollem Namen und Vornamen auf den Briefkästen ab. Dies hätte zur Folge, dass Zehntausende ihre Briefkästen neu bezeichnen müssten. Wir fordern mehr Flexibilität und die Beibehaltung der bisherigen Praxis, die fordert, dass der Briefkasten „vollständig und mit gut lesbarer Anschrift“ zu beschriften sei. (sgv/mc/ps)

 

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