sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, den Lehrplan 21 nochmals zu überarbeiten und zu kürzen. Gleichzeitig bedauert der sgv, dass dabei die von der Wirtschaft klar geforderte Stärkung der Berufswahlvorbereitung sowie die Überarbeitung des Fachbereichs ICT und Medien nicht explizit erwähnt werden. Auch fehlt eine klare Aussage, dass in der Überarbeitung die Grundansprüche überprüfbar sein müssen.
Die Schule muss die Jugendlichen so ausbilden, dass diese die Grundlagen mitbringen, um erfolgreich eine Berufslehre zu absolvieren. Zu häufig müssen heute im ersten Lehrjahr Mängel aus der obligatorischen Schulzeit aufgearbeitet werden. Dies ist vielmals der Grund für Lehrabbrüche im ersten Lehrjahr. Der überladene erste Entwurf des Lehrplans 21 konnte diesen Ansprüchen nicht genügen und wird folgerichtig überarbeitet und gekürzt. Um die Jugendlichen für eine Berufslehre zu rüsten, ist es zusätzlich zwingend nötig, dass die Berufswahlvorbereitung gestärkt wird. Die in einer Berufslehre sehr wichtigen Kompetenzen in den Fachbereichen ICT und Medien müssen mehr Gewicht erhalten.
Es ist eine zentrale Anforderung an den überarbeiteten Lehrplan 21, dass die Ansprüche, die an die Jugendlichen gestellt werden, klar überprüf- und messbar sind. Von der Wirtschaft wird verlangt, dass 95 Prozent aller Jugendlichen einen Sek II-Abschluss erlangen müssen. Dazu braucht es auch auf der vorangehenden Stufe qualitativ genügende Grundlagen. Diese sollten koordiniert und auch messbar sein.
Bildung und insbesondere Berufsbildung gehören zu den Kerngeschäften des schweizerischen Gewerbeverbandes und seiner Mitgliedorganisationen. Gerade die Nahtstelle zwischen Sek I und Sek II ist entscheidend wichtig, soll der Übertritt von der Schule in eine Berufslehre erfolgreich gelingen. Der sgv wird deshalb den überarbeiteten Lehrplan 21 im Herbst sehr genau analysieren und entschieden reagieren, sollten die zentralen Anliegen der Wirtschaft nicht aufgenommen sein. (sgv)