Gewerkschaftsstudie ortet Arbeitsbelastung als Problem
Bern – Arbeitnehmende in der Schweiz erleben ihre Arbeit mehrheitlich als sinnstiftend und nützlich. Nur eine kleine Minderheit macht sich unmittelbar Sorge um den Arbeitsplatz. Für die meisten sind aber immer mehr Stress und und emotionale Erschöpfung Realität.
Verbesserungspotenzial gibt es zudem bei Weiterbildungsmassnahmen und Löhnen. Das sind einige der Ergebnisse des «Barometers Gute Arbeit», das vom Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse und der Berner Fachhochschule erarbeitet wurde. 1400 Arbeitnehmende wurden dazu im Mai in der Schweiz befragt.
«Der Schweizer Arbeitsmarkt ist ein Wachstumsmarkt mit inzwischen über 5 Millionen Erwerbstätigen. Wir messen mit dem Barometer seinen Luftdruck um Wettervorhersagen zur aktuellen Situation zu machen», erklärte Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich am Montag vor den Medien in Bern.
Ängste im Tessin und der Genferseeregion
Die Luft weg bleibt gemäss der Studie dabei vor allem Beschäftigten im Tessin und in der Genferseeregion. Während im Schweizer Durchschnitt gut 13% der Befragten sich in hohem oder sehr hohen Mass um ihren Arbeitsplatz sorgen, sind es im Tessin rund ein Fünftel und in der Genferseeregion gar über ein Viertel.
Auch die Chancen werden in der lateinischen Schweiz schlechter eingeschätzt. Während in der übrigen Schweiz fast die Hälfte der Beschäftigten befürchtet, bei einem Stellenverlust nicht oder kaum wieder eine vergleichbare Stelle zu finden, sind es im Tessin über 70%.
Diese Ängste dürften sich auch in der psychischen Belastung niederschlagen. In der Deutschschweiz gibt rund ein Drittel der Arbeitnehmenden an, sich am Ende des Arbeitstages oft oder sehr häufig emotional erschöpft zu fühlen, sind es in der Genferseeregion knapp 40% und im Tessin fast die Hälfte.
Dafür verantwortlich ist laut Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik von Travail.Suisse, der exponierte Arbeitsmarkt in den beiden Regionen mit sehr vielen Grenzgängern.
Wunsch nach Weiterbildung
Als generelle Defizite des «liberalen» Schweizer Arbeitsmarktes ortet Travail.Suisse aufgrund der Umfrage, dass fast die Hälfte der Arbeitnehmenden beklagt, dass Weiterbildung gar nicht oder zu wenig gefördert wird. Der in vielen Branchen beklagte Fachkräftemangel stehe im Widerspruch zu der von den Arbeitgebern geförderten beruflichen Weiterbildung.
Bei mehr als der Hälfte der Befragten wurde ausserdem entweder gar kein jährliches Mitarbeitergespräch (17%) geführt oder dieses als nicht konstruktiv wahrgenommen (fast 40%). Diese Mitarbeitergespräche wären aber genau der Ort, um Weiterbildungswünsche zu platzieren.
Fortschritte erhofft sich der Gewerkschaftsdachverband vom eidgenössischen Weiterbildungsgesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Darin wird verlangt, dass Unternehmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden «begünstigen». Unter anderem sollen Mitarbeitende zwischen 40 und 45 Jahren von den Arbeitgebern die Möglichkeit erhalten, eine Standortbestimmung vorzunehmen.
Der Bundesrat prüft ausserdem aktuell auf Anregung von Travail.Suisse einen Sonderkredit für Weiterbildung. Bis Mai 2017 sollte diese Prüfung laut Wüthrich abgeschlossen sein.
Steigende Unzufriedenheit mit dem Lohn
Ein brennendes Thema für Gewerkschaften und Beschäftigte bleiben die Löhne. Die Lohnzufriedenheit hat sich im Vergleich zur Umfrage vor einem Jahr klar verschlechtert. Der Anteil der Befragten, die ihr Einkommen mit Blick auf ihre Arbeitsleistung als nicht oder nur in geringem Mass ausreichend einschätzen, ist deutlich auf 44% gestiegen. Abgenommen hat auch die Zahl derjenigen, die ihr Einkommen in hohem oder sehr hohem Mass als angemessen betrachten.
Tatsächlich war die Reallohnentwicklung in den letzten Jahren unterdurchschnittlich. Travail.Suisse kritisiert, dass auf der anderen Seite die Gewinne der Unternehmen mit der Unternehmenssteuerreform III immer tiefer besteuert würden.
Kritisch sieht Travail.Suisse auch dass bei einem Drittel der Arbeitnehmenden keine Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber erfolgt. Dies, obwohl bisher von Gesetzeswegen eine Pflicht mit wenigen Ausnahmen bestehe. Die fehlende Arbeitszeiterfassung öffne der Mehrarbeit Tür und Tor und Gratisarbeit wäre die Folge. (awp/mc/upd/ps)