«Google Trends» könnte Straftaten voraussagen

Kriminalität

(Foto: Pixabay)

Bern – Über Suchmaschinen-Trends wie «Google Trends» kann eine Häufung von bestimmten Suchbegriffen erkannt werden. Dies könnte auch genutzt werden, um Straftaten vorherzusagen oder Prävention zu betreiben. Dies zeigen Forschende des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern anhand des Suchbegriffs «Methamphetamin» in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Was Benutzerinnen und Benutzer in ihre Suchmaschinen eingeben, kann Aufschluss über die Popularität verschiedenster Themen und Begriffe geben. Da Google die entsprechenden Daten kostenlos zur Verfügung stellt, benutzen Forschende diese Möglichkeit, um die Dynamik gesellschaftlicher Entwicklungen zu studieren. Besonders interessant ist die Frage, ob sich Suchtrends dafür eignen, gewisse Phänomene vorherzusagen.

Zuletzt wurde dieses Instrument zum Beispiel im US-Wahlkampf eingesetzt, um Verschiebungen in der Wählergunst schneller abzubilden als klassische Meinungsumfragen. Der bekannteste derartige Versuch ist jedoch Googles «Flu Trends»-Service, der das Auftreten von Grippeepidemien zeitlich und geografisch mit einiger Genauigkeit voraussagen konnte.

Suchaktivität geht krimineller Aktivität voraus
Nun haben Forschende um Prof. Michael Liebrenz vom Forensisch-Psychiatrischen Dienst der Universität Bern untersucht, ob sich Suchanfragen zum Begriff «Methamphetamin» – einer synthetisch hergestellten, stimulierenden Droge – dazu benutzen lassen, illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Suchtmittel vorherzusagen. Sie verglichen die zeitliche Häufigkeit, mit der online nach Methamphetamin gesucht wurde, mit entsprechenden Kriminalstatistiken aus der Schweiz, Deutschland und Österreich. Die Forscher fanden, dass Suchanfragen und illegale Drogenaktivitäten in den letzten zehn Jahren ungefähr parallel verlaufen. «Es scheint demnach möglich, dass die Suchaktivität der kriminellen Aktivität vorausgeht und sich als Prädiktor eignet», sagt Liebrenz. Aufgrund der Grobmaschigkeit der zur Verfügung stehenden Daten könnten jedoch noch keine definitiven Aussagen gemacht werden.

Ermutigende Resultate
«Obwohl weitere Untersuchungen nötig sind, empfehlen wir den Strafverfolgungsbehörden, Suchtrends zur Planung präventiver Massnahmen zu evaluieren», sagt Liebrenz. Die ermutigenden Resultate könnten es auch im Bereich des Gesundheitswesens erlauben, mittels Analysen von Suchanfragen Schadensminderungsmassnahmen effektiver einzusetzen. (Uni Bern/mc/pg)

Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Bern 

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