Gute Ausbildung zahlt sich aus
Noch immer nicht im Gleichschritt: Frauen werden bei den Gehältern nach wie vor diskriminiert.
Zürich – veb.ch, der grösste Verband der Finanzberufe, präsentiert eine neue repräsentative Gehaltsstudie seiner Branche: Diese zeigt auf, dass die Funktion ausschlaggebend für die Höhe des Lohns ist, aber auch, dass Frauen weiterhin diskriminiert werden. Denn sie verdienen bei gleicher Ausbildung und Funktion deutlich weniger.
«Berufsleute mit Fachausweis und Diplom schätzt man in der Wirtschaft und Verwaltung sehr. Die Bezahlung ist denn auch entsprechend gut», sagt Herbert Mattle, Präsident des veb.ch, des grössten Schweizer Verbands für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Und Mattle bringt damit die neuste Lohnerhebung, welche der veb.ch zusammen mit der Incon Unternehmungsberatung aus St. Gallen durchgeführt hat, auf den Punkt: Wer sich weiterbildet, kann eine bessere Funktion und damit auch eine bessere Gehaltsstufe erreichen.
Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern
Die repräsentative Umfrage fördert aber auch zu Tage, dass die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern eklatant sind: So verdienen beispielsweise Frauen mit eidgenössischen Diplomausbildungen wie Experte in Rechnungslegung und Controlling, Wirtschaftsprüfer, Steuer- oder Treuhandexperte jährlich im Schnitt 30000 Franken weniger als Männer mit der gleichen Ausbildung.
Zwar lässt sich das Lohngefälle zum Teil mit dem Alter, der Position oder Branche erklären, der grösste Teil bleibt aber auch für Thomas Meier, Chef der Incon und Verantwortlicher der Analyse, unerklärlich: «Es erhärtet den Verdacht, dass das Geschlecht für die Lohnhöhe immer noch eine Rolle spielt», sagte er kürzlich in der «NZZ am Sonntag».
Repräsentative Studie im Finanzbereich
Die Umfrage unter dem Titel «Die aktuellen Gehälter 2012» basiert auf insgesamt 2732 Nennungen von Inhaberinnen und Inhabern von eidg. Fachausweisen und Diplomen aus den verschiedensten Funktionen im Finanz- und Rechnungswesen. Als Jahreseinkommen wurde das Bruttojahreseinkommen inklusive regelmässige Lohnbestandteile definiert. Nicht eingerechnet sind Entschädigungen wie Kinder- und Familienzulagen, Überzeitentschädigungen, Spesen. Nach variablen Lohnanteilen wurde separat gefragt. (veb.ch/ots/mc/ps)
Broschüre und Grafiken sind erhältlich unter: www.veb.ch