Kartellgesetz: Gewerbeverband gegen Motion Schweiger

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft, spricht sich in seiner heute veröffentlichten Vernehmlassungsantwort klar gegen eine Revision des Kartellgesetzes aus: Sowohl eine Sanktions­­minde­rung bei Compliance-Programmen als auch die Ein­führung von Sanktionen gegen natürliche Personen liegen weder im Interesse der KMU noch eines funktionierenden Wettbewerbs.

Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft hält die Motion Schweiger für unnötig, denn sie schwächt das Kartellgesetz und schadet dem Unternehmertum. Die vorgeschlagene Sanktionsminderung beim Vorliegen von Compliance-Programmen benachteiligt die KMU: Insbesondere kleinste und kleine Unternehmen bis zu 50 Mit­arbeitenden – das sind rund 98 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz – haben in der Regel nicht den finanziellen Spielraum, derartig kostspielige Instrumente im Betrieb umzusetzen. Zudem ist eine solche Berücksichtigung im Einzelfall gemäss Sanktions­ver­ordnung bereits heute möglich.

Schwächung des Wettbewerbs und des Unternehmertums
Die vorgeschlagene Einführung von Sanktionen gegen natürliche Personen schwächt den Wettbewerb und das Unternehmertum. Die Unternehmen könnten sich aus der Verantwortung stehlen und diese auf einzelne natürliche Personen abschieben. Zudem besteht die Gefahr des Denunziantentums, indem missliebige Personen zur Rechen­schaft gezogen werden könnten. Und schliesslich würden exponierte Manager – mit dem Damoklesschwert von Sanktionen über ihrem Kopf – zu einem übervorsichtigen Agieren am Markt gezwungen, was dem Innovationsgeist des Unternehmertums und damit dem volkswirtschaftlichen Wachstum abträglich wäre. (sgv/mc/ps)

Über den sgv
Die Nummer 1: Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft vertritt der sgv 280 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen

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