sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Der Nationalrat hat es heute definitiv abgelehnt, dass auf Lebensmitteln obligatorisch sämtliche Herkunftsdeklarationen aufgeführt werden müssen. Der sgv ist erfreut, dass damit unsinnige Regulierungskosten vermieden werden. Zudem stellen ellenlange Deklarationen für die Konsumenten keinen Mehrwert dar. Dieser Entscheid hat im Kampf gegen die überbordende Bürokratie und die unselige „Deklarationitis“ Symbolcharakter.
Die obligatorische Deklarationspflicht sämtlicher Inhalte von Lebensmitteln ist definitiv aus dem Lebensmittelgesetz gestrichen. Der sgv ist sehr erfreut, dass eine Mehrheit des Nationalrats in der heutigen Beratung die bürokratische und mit hohen Regulierungskosten verbundene Bestimmung ablehnte. Dieser Entscheid verhindert, dass in Zukunft ellenlange Packungsbeilagen bei den Lebensmitteln wie bei den Arzneimitteln geführt werden müssten.
Für den sgv als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat dieser Entscheid Symbolcharakter im Engagement für eine realitätsnahe und zielgerichtete Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Der Nationalrat hat erkannt, dass es nicht im Sinne der Endverbraucher ist, wenn sie wegen zu vielen Deklarationen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen. Der sgv wird sich weiterhin mit viel Engagement gegen die überbordenden Regulierungskosten und für unbürokratische und transparente Lösungen bei der Konsumenteninformation einsetzen. (sgv)