Dietlikon – Der Baukonzern Implenia zieht das Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. September 2016 im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Letzigrund-Stadions ans Bundesgericht weiter. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn sei nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung, schreibt Implenia in einer Mitteilung. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.
Implenia habe das von der Stadt Zürich bestellte Letzigrund-Stadion einschliesslich aller von der Stadt gewünschten technischen und zeitlichen Änderungen gebaut, hält das Unternehmen fest. Deshalb gehe man unverändert davon aus, dass die offenen Rechnungen in der Höhe von rund 20 Mio Franken bezahlt werden. Der jahrelange Streit zwischen der Stadt Zürich und Implenia dreht sich um knapp 1400 Änderungswünsche beim Bau des Letzigrund-Stadions. Das Zürcher Obergericht hatte am 15. September entschieden, dass die Stadt die Mehrkosten nicht nachzahlen muss. (mc/pg)