Leuthard: Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen

Doris Leuthard

Umweltministerin Doris Leuthard.

Bern – Umweltministerin Doris Leuthard hat mit der Stiftung Klimarappen eine Zusatzvereinbarung zur Verminderung des CO2-Aussstosses unterzeichnet. Diese Vereinbarung ergänzt die bestehenden Massnahmen für den Klimaschutz. Die Kombination sämtlicher Instrumente soll es der Schweiz ermöglichen, die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls zu erreichen.

Die Schweiz verfehlt ihre Kyoto-Verpflichtung im Durchschnitt über die Jahre 2008 bis 2012 voraussichtlich um knapp eine Million Tonnen CO2 pro Jahr, wenn sie nicht zusätzliche Massnahmen ergreift. Hauptverantwortlich hierfür ist gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt BAFU der CO2-Aussstoss aus dem Verkehr. Im Jahr 2010 lag dieser um 12,9 Prozent über dem Wert von 1990. Wie im CO2-Gesetz festgeschrieben, hätte der Ausstoss in diesem Zeitraum um 8 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen.

Damit die Schweiz die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls dennoch erreichen kann, beauftragte der Bundesrat das UVEK, mit der Stiftung Klimarappen auszuloten, inwieweit vorhandene Reserven an finanziellen Mitteln und ungenutzten Reduktionsleistungen für die Zielerreichung der Schweiz genutzt werden könnten.

Stiftung Klimarappen zu weiterer CO2-Reduktion bereit
An Dienstag hat UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard nun mit der Stiftung Klimarappen einen entsprechenden Zusatzvertrag unterzeichnet. Die Stiftung ist bereit, zusätzlich zu der bestehenden Verpflichtung für die Jahre 2008 bis 2012 zur Reduktion von je einer weiteren Million Tonnen CO2 beizutragen. Diese insgesamt 5 Millionen Tonnen kommen zusammen, indem die Stiftung Klimarappen einerseits ausländische Emissionszertifikate kauft, die aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenändern stammen. Anderseits beabsichtigt die Stiftung auch eine Verstärkung der Massnahmen im Inland.

Kyoto-Verpflichtung sollte nun eingehalten werden können
Bei der Unterzeichnung betonte Bundesrätin Leuthard: „Die Bereitschaft der Stiftung ist ein weiteres Zeugnis für die gelebte erfolgreiche Partnerschaft zwischen Bund und der Wirtschaft in der Klima- und Energiepolitik.»

Mit dem Abschluss dieser Zusatzvereinbarung kann die Schweiz nun voraussichtlich ihre Kyoto-Verpflichtung einhalten. (UVEK/mc/pg)

Der Klimarappen
Seit dem 1. Oktober 2005 erhebt die Stiftung Klimarappen beim Import pro Liter Treibstoff 1,5 Rappen, aus denen Massnahmen zur CO2-Reduktion im In- und Ausland finanziert werden. Der Bund schloss mit der Stiftung Klimarappen am 30. August 2005 einen Vertrag ab. Im Februar 2009 wurde ein erster Zusatzvertrag zur ursprünglichen Vereinbarung abgeschlossen. Mit der Zusatzvereinbarung vom 17. Januar 2012 erklärt sich die Stiftung zum zweiten Mal bereit, ihre strategischen Reserven im Interesse der Kyoto-Zielerreichung zu nutzen. Insgesamt sichert die Stiftung Klimarappen dem Bund in drei Schritten eine Reduktionsleistung von 3,4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr über die Zielperiode 2008 bis 2012 vertraglich zu.

Als Alternative zu dieser privatwirtschaftlichen Massnahme sieht das aktuelle CO2-Gesetz die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe vor. Diese kann jedoch erst über eine längere Zeit ihre Wirkung entfalten, weshalb der Bundesrat einem weiteren Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen den Vorzug gab. Damit der Stiftung zusätzliche Zertifikate aus dem Ausland angerechnet werden können, muss der Bundesrat in den nächsten Wochen die Anrechnungsverordnung anpassen.

Der Klimarappen wird im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 rechtlich verankert: Geregelt wird jedoch nicht der Preiszuschlag auf dem Treibstoff, sondern die CO2-Kompensation, welche die Importeure erbringen sollen.

Ausländische Zertifikate
Das Kyoto-Abkommen sieht vor, dass internationale Klimaschutzprojekte handelbare Zertifikate hervorbringen. Sie erlauben die Verringerung oder Vermeidung von Treibhausemissionen im Ausland aufgrund konkreter Projekte. Solche Projekte müssen messbare Leistungen bezüglich der Klimawirkung erzielen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Standortländer leisten, beispielsweise durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien.

Zertifikate erlauben einem Staat, Emissionen aus Treibhausgasen in anderen Ländern zu tieferen Kosten als im Inland zu reduzieren. Grundsätzlich ist es aus globaler Sicht unerheblich, wo die Emissionen reduziert werden. Dennoch müssen Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch inländische Massnahmen erfüllen und dürfen Zertifikate nur ergänzend nutzen (Supplementaritäts-Regel).

Zielerreichung
Die Perspektiven zur Erreichung der Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz zeigen, dass mit dem Klimarappen-Zusatzvertrag die Schweiz in etwa auf Zielkurs ist. Allerdings ist die Unsicherheit nach wie vor gross; insbesondere betrifft dies die Senkenleistung des Waldes, die sich erst gestützt auf die im Sommer 2012 vorliegenden Daten des vierten Landesforstinventars genauer abschätzen lässt. Die definitive Beurteilung der Zielerreichung wird – gemäss Kyoto-Fahrplan – erst 2014 möglich sein, nachdem die Treibhausgasinventare für die Jahr 2008 bis 2012 vom UNO-Klimasekretariat genehmigt wurden. Danach erhalten die Länder eine Frist von 100 Tagen, um allfällige noch verbleibende Ziellücken mit dem Kauf von Emissionszertifikaten zu schliessen.

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