Neuenburg – Der Bundesrat will ein griffigeres Gleichstellungsgesetz. Die neusten Zahlen zu den Lohnunterschieden dürften die Regierung in diesem Vorhaben bestärken.
Der Grundsatz der Lohngleichstellung für Mann und Frau steht seit 1984 in der Bundesverfassung. In der Realität bleiben aber noch immer rund 40% der Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau unerklärt, lassen sich also nicht auf strukturelle Faktoren wie Unterschiede im Bildungsstand, Anzahl Dienstjahre oder die ausgeübte Kaderfunktion innerhalb des Unternehmens zurückführen.
Während in den letzten Jahren die Lohnunterschiede insgesamt rückläufig waren und 2014 im privaten Sektor noch 19,5% betrugen, verharrte der unerklärte Anteil – die Gewerkschaften würden vom Anteil der Diskriminierung sprechen – sowohl in der Privatwirtschaft wie auch im öffentlichen Sektor auf konstant hohem Niveau. Das zeigt die Schweizer Lohnstrukturerhebung 2014, die das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag veröffentlicht hat.
Grösste Differenz im Gastgewerbe
Am eklatantesten sind die Unterschiede im Gastgewerbe. Hier lag der Anteil der unerklärten Lohndifferenz bei gut 65% oder durchschnittlich 295 CHF pro Monat. Im Detailhandel waren es knapp 57% oder 633 CHF, in der Maschinenindustrie gut 47% oder 883 CHF und in der Finanzindustrie gut 27% oder 1’133 CHF pro Monat.
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist diese Diskrepanz inakzeptabel. In einer Mitteilung fordert der SGB Bundesrat und Parlament zu einer Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes auf. So sollen regelmässig unternehmensinterne Lohnüberprüfungen unter Einbezug der Gewerkschaften durchgeführt werden. Und eine externe Behörde soll Stichkontrollen machen und auch Sanktionen aussprechen können.
Gesetzesentwurf im Sommer
Ganz so weit will der Bundesrat zwar nicht gehen, doch auch, die Landesregierung hat sich den Kampf gegen Lohndiskriminierung auf die Fahnen geschrieben. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollen verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer Revisionsstelle überprüfen zu lassen. Im Sommer legt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.
Für die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor hat der Bundesrat bereits im vergangenen Jahr eine Charta zur Lohngleichheit lanciert. Zehn Kantone und 15 Gemeinden sowie der Bund gehören zu den Erstunterzeichnern der Charta. Sie verpflichten sich damit, «Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen». (awp/mc/pg)