Der Anteil des in Wasserkraftwerken produzierten Stroms ist deutlich gestiegen. (Foto: Pixabay)
Bern – Der Strom, den die Schweizerinnen und Schweizer aus ihren Steckdosen beziehen, stammt zu 51% aus Wasserkraft, zu 30% aus Kernenergie, zu 4% aus neuen erneuerbaren Energiequellen und zu rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 13% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigt der vom Bundesamt für Energie veröffentliche Bericht zur Stromkennzeichnung im Jahr 2013.
In der Schweiz wird Strom zu rund 58% aus Wasserkraft, zu 36% aus Kernkraft und zu 6% aus fossilen und neuen erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix). Die jährliche Produktionsmenge stimmt dabei ziemlich genau mit dem Stromkonsum überein. An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Aus diesem Grund stimmt der Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.
Offenlegung von Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms
Seit 2005 sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offen zu legen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kunden mit den Stromrechnungen bekannt gegeben und seit 2013 auch auf der zentralen Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht werden.
Der heute veröffentlichte Bericht gibt Aufschluss über die Stromlieferung 2013. Dazu hat das BFE die Zahlen des Jahres 2013 von 543 Unternehmen erfasst. Die so erfasste Strommenge umfasst 89% des total in der Schweiz gelieferten Stroms. Im Vergleich zum Jahr 2011 sind deutliche Änderungen ersichtlich:
- 51% des im Jahr 2013 gelieferten Stroms wurde in Wasserkraftwerken produziert (2011: 41%). Der Anstieg dürfte auf die erhöhte Nachfrage nach erneuerbaren Energien als Folge des Reaktorunglücks von Fukushima zurückzuführen sein. Die Wasserkraft wurde zu 84% (2011: 79%) in der Schweiz produziert. 30% (2011: 41%) des gelieferten Stroms wurde in Kernkraftwerken produziert. Dies ist etwas tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (36%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 91% aus der Schweiz.
- 13% (2011: 12%) des gelieferten Stroms stammte aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Die Herkunft dieses Stroms ist aus buchhalterischen Gründen nicht mehr nachvollziehbar. Es darf aber vermutet werden, dass Schweizer Wasserkraftstrom ins Ausland verkauft und im Gegenzug im internationalen Handel Strom eingekauft wurde, der mehrheitlich aus fossilen und nuklearen Quellen stammt. Der leichte Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass vermehrt Strom auf dem Markt beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 2.2% (2011) auf 3.8% im Jahr 2013. Knapp zwei Drittel davon sind durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2013 gelieferte Strom aus Abfällen (1.2%) und fossilen Energieträgern (0.8%).
- Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung im langjährigen Vergleich. Während 2005 nur 34% des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammten, sind es 2013 bereits knapp 55%. Entsprechend stark rückläufig ist der Anteil aus nicht erneuerbaren Energien, von 43% (2005) auf 31% (2013). Ebenfalls stark reduziert hat sich der Anteil nicht überprüfbarer Energieträger. Dieser betrug 2005 noch 21%, aktuell sind es rund 13%.
Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen – mit der Ausnahme von Kleinstanlagen – alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid registriert sein. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der «nicht überprüfbaren Energieträger» von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären. (BFE/mc/pg)