Mehr erneuerbare Energie aus Schweizer Steckdosen

Wasserkraft

(Foto: Pixabay)

Der Anteil des in Wasserkraftwerken produzierten Stroms ist deutlich gestiegen. (Foto: Pixabay)

Bern – Der Strom, den die Schweizerinnen und Schweizer aus ihren Steckdosen beziehen, stammt zu 51% aus Wasserkraft, zu 30% aus Kernenergie, zu 4% aus neuen erneuerbaren Energiequellen und zu rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 13% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigt der vom Bundesamt für Energie veröffentliche Bericht zur Stromkennzeichnung im Jahr 2013.

In der Schweiz wird Strom zu rund 58% aus Wasserkraft, zu 36% aus Kernkraft und zu 6% aus fossilen und neuen erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix). Die jährliche Produktionsmenge stimmt dabei ziemlich genau mit dem Stromkonsum überein. An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Aus diesem Grund stimmt der Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.

Offenlegung von Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms
Seit 2005 sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offen zu legen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kunden mit den Stromrechnungen bekannt gegeben und seit 2013 auch auf der zentralen Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht werden.

Der heute veröffentlichte Bericht gibt Aufschluss über die Stromlieferung 2013. Dazu hat das BFE die Zahlen des Jahres 2013 von 543 Unternehmen erfasst. Die so erfasste Strommenge umfasst 89% des total in der Schweiz gelieferten Stroms. Im Vergleich zum Jahr 2011 sind deutliche Änderungen ersichtlich:

Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen – mit der Ausnahme von Kleinstanlagen – alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid registriert sein. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der «nicht überprüfbaren Energieträger» von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären. (BFE/mc/pg)

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