Laufenburg – Künftig sollen die Konsumenten mehr Transparenz über ihren Strommix erhalten. Dies ist in der revidierten Herkunftsnachweisverordnung, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist, festgelegt. So muss ab 2013 der Nachweis über die Herkunft und die Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Anlagen mit einer Leistung über 30kW erbracht werden. Im Jahr 2010 wurden bereits 40% der schweizerischen Gesamtproduktion zertifiziert.
Swissgrid führt die zentrale Datenbank für Schweizer Herkunftsnachweise und ist seit 2007 die dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die von Swissgrid ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms, zeigen also auf, von welchem Kraftwerk und welcher Energiequelle dieser stammt.
Bisher Nachweis nur für Strom aus erneuerbaren Energien
Swissgrid betreibt das Schweizer Herkunftsnachweissystem derzeit ausschliesslich für den Nachweis von Strom aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Wind- und Solarenergie. Mit dem Inkrafttreten der revidierten Herkunftsnachweisverordnung muss ab 2013 die Produktion aller Kraftwerke – mit Ausnahme von Kleinstanlagen mit einer Leistung von weniger als 30kW – im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Mit dieser Änderung ist nahezu die gesamte schweizerische Stromproduktion zertifizierungspflichtig.
Strommix muss auf der Monatsrechnung ausgewiesen werden
Die revidierte Verordnung schreibt den Stromversorgern zudem vor, dass sie alle vorhandenen Nachweise für die Stromkennzeichnung verwenden müssen. Dies bedeutet, dass der gelieferte Strommix auf jeder Rechnung beim Endverbraucher angegeben und zukünftig auf der Basis von Herkunftsnachweisen garantiert wird. Damit erhöht sich die Transparenz für die Konsumenten.
Lückenlose Kontrolle
Swissgrid stellt mit ihrem Herkunftsnachweissystem sicher, dass von der Produktion bis zum Konsumenten lückenlose Kontrollen durchgeführt werden. Die von den Kraftwerksbetreibern an Swissgrid gelieferten Produktionsdaten werden von einer unabhängigen Stelle überprüft. Damit ist sichergestellt, dass die Produktion einer bestimmten Anlage tatsächlich ins Netz eingespeist wurde. Eine allfällige Mehrfachvermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen ist ausgeschlossen.
Vorreiterrolle in Europa
Mit der Einführung der revidierten Herkunftsnachweisverordnung wird in der Schweiz nicht nur auf Produktionsseite, sondern auch auf
der Seite des Stromkonsumenten maximale Transparenz erreicht. Damit übernimmt die Schweiz eine Vorreiterrolle innerhalb von Europa. Sie setzt weitgehend alle im Auftrag der europäischen Kommission erarbeiteten Empfehlungen um, welche die volle Transparenz über den europäischen Strommix zum Ziel haben. (Swissgrid/mc/pg)