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Grenchen – Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,75 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2016 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,76 Prozent auf 1,73 Prozent gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen BWO mitteilt.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,75 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet. (BWO/mc/pg)