Umziehen zu Zügelterminen lohnt sich. (Foto: mahony – Fotolia.com)
Zürich – Offizielle Zügeltermine für Mietwohnungen – längst veraltet oder noch aktuell? Eine Analyse des Internet-Vergleichsdienstes comparis.ch zeigt, dass das Wohnungsangebot zu ortsüblichen Kündigungsterminen deutlich grösser ist und die durchschnittlichen Mietpreise im Vergleich zum Rest des Jahres um bis zu 250 Franken pro Monat tiefer sind.
Möchte man seine Mietwohnung kündigen, muss man sich in erster Linie an die im Vertrag festgesetzten Termine halten. Ist dort aber nichts vermerkt, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine, welche von Kanton zu Kanton variieren. Mehrheitlich gilt jeweils mindestens einer der folgenden Termine: 31. März, 30. Juni oder 30. September. Um festzustellen, wie gross der Einfluss dieser Termine auf den Wohnungsmarkt ist, hat comparis.ch das Angebot seines eigenen Immobilien-Marktplatzes analysiert. Dieser beinhaltet alle Inserate der 17 grössten Immobilien-Portale der Schweiz. Für den Zeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2015 wurden über 800‘000 Inserate für Mietwohnungen analysiert, die per 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober im Immobilien-Marktplatz von comparis.ch ausgeschrieben waren.
Wohnungsangebot zu Zügelterminen am grössten
Die Analyse zeigt, dass im Vergleich zu anderen Tagen durchschnittlich bis zu 23 Mal mehr Wohnungen auf die offiziellen Zügeltermine ausgeschrieben waren. 7,2 Prozent der Wohnungen von 2013 bis 2015 waren per 1. Oktober ausgeschrieben, dicht gefolgt vom Umzugstermin 1. April mit 7 Prozent und dem 1. Juli mit 6,4 Prozent. Der Trend, Wohnungen zu diesen Terminen auszuschreiben, hat über den analysierten Zeitraum sogar stetig zugenommen. „Dies zeigt deutlich, dass die gängigen Umzugstermine keineswegs veraltet sind. Die Vermieter orientieren sich bei der Ausschreibung der Mietwohnungen sehr häufig daran“, stellt Michael Kohlas, Immobilien-Experte von comparis.ch, fest.
Am deutlichsten zeichnen sich die offiziellen Zügeltermine im Kanton Zürich und Aargau ab. Im Kanton Zürich wurden die meisten Wohnungen per 1. Oktober ausgeschrieben, was insgesamt 10 Prozent aller inserierten Wohnungen zwischen 2013 und 2015 entspricht. Zum zweiten grossen Zürcher Zügeltermin 1. April wurden 9,8 Prozent der Wohnungen ausgeschrieben. Auch für den Kanton Aargau, in dem alle drei Termine relevant sind, wurden mit 11,5 Prozent per 1. April, 11 Prozent per 1. Oktober und 9,4 Prozent per 1. Juli anteilsmässig die meisten Wohnungen ausgeschrieben.
Mietpreise zu Zügelterminen am niedrigsten
Nicht nur die Auswahl an Wohnungen ist grösser, sondern auch die durchschnittlichen Mietpreise pro Monat sind zu offiziellen Umzugsterminen zum Teil bis zu 250 Franken tiefer. Am meisten spart man, wenn man per 1. Oktober zügelt (250 Franken/Monat). Per 1. April zahlt man durchschnittlich immer noch 219 Franken weniger und wenn man per 1. Juli zügelt, sind es monatlich noch 163 Franken. „Gerade bei den momentan eher hohen Mietzinsen, lohnt es sich finanziell, wenn man sich an ortsüblichen Zügelterminen orientiert“, sagt Michael Kohlas. (comparis.ch/mc/ps)