Nationalrat verhindert Worst Case bei enttäuschender IV Revision 6b

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat keine automatisch höheren Lohnbeiträge im Falle neuer IV-Defizite. Die grosse Kammer hat den entsprechenden Mechanismus im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens heute aus der IV-Revision 6b herausgestrichen. Der sgv ist froh, dass die Gefahr steigender Lohnnebenkosten vorerst gebannt ist, auch wenn damit nur der Worst Case einer insgesamt enttäuschenden IV-Revision verhindert wird.

Aus Sicht des grössten Dachverbands der Schweizer Wirtschaft fällt die IV-Revision 6b nach wie vor enttäuschend aus. Von den einst anvisierten und den Stimmberechtigten versprochenen Einsparungen von rund 600 Millionen bleibt fast gar nichts übrig. Entwickeln sich die IV-Finanzen nicht derart positiv wie dies der Bundesrat wahrhaben will, drohen der IV nach dem Auslaufen der Zusatzfinanzierung rasch neue Defizite.

Immerhin hat der Nationalrat mit seinen heutigen Beschlüssen den absoluten Worst Case verhindert. Der Ständerat wollte bei einem neuen Abgleiten der IV in die roten Zahlen die Lohnbeiträge automatisch erhöhen. Der Nationalrat verlangt nun, dass im Falle erneuter IV-Defizite eine Gesetzesrevision einzuleiten ist. Aus Sicht des sgv handelt es sich hierbei um eine für die KMU-Wirtschaft wichtige Korrektur.

Hätte sich die Linie des Ständerats durchgesetzt, wäre die einst versprochene Sparvorlage in eine Zusatzfinanzierungsvorlage II zweckentfremdet worden. Der sgv hofft, dass sich die kleine Kammer den heutigen Beschlüssen des Nationalrats anschliessen wird. Wenn man alle griffigen Sparmassnahmen auf später aufschiebt, ist es nicht angemessen, eine Erhöhung der Lohnabgaben ins Auge zu fassen. (sgv)

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