Nur wenige Firmen setzen auf Sanierung mittels Nachlassstundung

Nur wenige Firmen setzen auf Sanierung mittels Nachlassstundung

Zürich – Schweizer Firmen setzen das Instrument der Nachlassstundung für eine Sanierung nur sehr zögerlich ein. Dabei sind die Erfolgschancen vergleichsweise hoch.

Nur 1,6 Prozent der akut von Insolvenz bedrohten Unternehmen hat 2021 das Instrument der Nachlassstundung genutzt, wie das Beratungsunternehmen Alvarez & Marsal am Montag in einer Studie schreibt. Konkret sind das nur 52 Nachlassstundungen auf fast 3300 Konkursverfahren. Der Anteil ist damit in den letzten Jahren auf sehr niedrigem Niveau konstant geblieben.

Die Nachlassstundung wurde 2014 eingeführt, um Unternehmen mehr Zeit für eine Sanierung zu verschaffen und Schäden zu minimieren. Bei Eröffnung des Nachlassverfahrens kann ein Unternehmen nach Anordnung und Prüfung des Bezirksgerichts bis zu vier Monate nicht betrieben werden. Zugleich kann das Gericht einen Sachwalter einsetzen. Dieser versucht mit Gläubigern eine Einigung über einen Schuldenerlass zu finden und prüft Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb.

Neben einer Sanierung ist aber auch ein Konkurs im Anschluss an das Verfahren weiter möglich. Für das Verfahren muss der Schuldner die Kosten für das Verfahren aber vorschiessen. Dies setzt voraus, dass noch genügend Kapital vorhanden ist.

Vergleichsweise hohe Erfolgsrate aber viele Bedenken
Obwohl des Instrument nur wenige genutzt wird, ist die Erfolgsrate laut der Studie relativ hoch. 2019 konnten 58 Prozent, 2020 54 Prozent und 2021 33 Prozent der Firmen vor dem Konkurs bewahrt und zumindest teilweise saniert werden.

«Die Suche nach Lösungen ausserhalb der Gerichte wird von vielen Protagonisten bevorzugt. Denn sie bietet grösseren Handlungsspielraum, da es keinen rechtlichen Rahmen oder keinen Verwalter gibt», erklärt Studienmitautor Alessandro Farsaci die Zurückhaltung.

Ein weiterer Knackpunkt ist, dass das Verfahren ein gewisses Mass an Konsens zwischen den verschiedenen Interessengruppen voraussetzt. Ein Gericht oder ein Verwalter könne etwa einen Eigentümer nicht dazu zwingen, die Miete zu senken, so der Experte weiter.

Der Vorteil ist jedoch, dass den Schuldnern durch das Verfahren unmissverständlich der Ernst der Lage aufgezeigt wird. Denn die Alternative zu einem Schuldenerlass ist der ungeordnete Konkurs, der noch mehr Verluste bedeuten könnte. (awp/mc/ps)

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