OBT: MWST-Abrechnung – sind Sie bereit für die Digitalisierung?
St. Gallen – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Informatikprogramm Fiscal-IT fast umgesetzt. Ab Ende 2019 kann die MWST-Abrechnung voraussichtlich nur noch online übermittelt werden. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit der Umstellung zu befassen und zu klären, ob Ihre Finanzsoftware fit für diese Umstellung ist.
Die Modernisierung der Schweizer Steuerverwaltung ist schon bald abgeschlossen. Mit ESTV SuisseTax wurde die IT-Landschaft im Bereich der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer, der Stempelabgaben und der Mehrwertsteuer vereinheitlicht.
Die Online-Dienstleistungen bieten unter anderem sicheren Zugriff auf die eingereichten Angaben, flexibles Einbeziehen von Dritten wie z.B. Treuhändern, einfaches Verwalten von Berechtigungen und unterschiedlichen Rollen oder schnelles Beantragen von Vollmachten für neue Unternehmen. Und natürlich sparen Unternehmen dank der Online-Erfassung Zeit und Kosten. Aktuell sind in den einzelnen Bereichen folgende Funktionen nutzbar:
1. Mehrwertsteuer
- Einreichen der MWST-Deklaration
- Möglichkeit für nachträgliche Korrekturen
- Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht
- Beantragen von Fristverlängerungen
- Bestellen von Unternehmer- und Eintragungsbescheinigungen
2. Verrechnungssteuer
- Einreichen der Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25
- Nachverfolgen der pendenten sowie abgeschlossenen Rückerstattungsanträge
3. Automatischer Informationsaustausch
- Registrieren als meldendes Finanzinstitut für den AIA
- Übermitteln von CRS-Meldungen für den AIA
Vor der ersten Nutzung muss einmalig ein Benutzerkonto bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet werden. Die Oberfläche ist benutzerfreundlich gestaltet und die Eröffnung wird somit zum Kinderspiel.
Zusammenarbeit mit Treuhänder
Die Zusammenarbeit mit dem Treuhänder gestaltet sich einfach. Das Portal hat eine entsprechende Berechtigungsstruktur und unterscheidet zwischen drei User-Rollen:
- Superuser: Dieser verfügt über sämtliche Berechtigungen, kann Berechtigungen erteilen oder entziehen, Formulare elektronisch ausfüllen und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen. Er kann neue Benutzer mittels Versenden einer Einladung hinzufügen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass diese sich als User bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren.
- Ausfüller: Kann Formulare elektronisch ausfüllen.
- Einreicher: Kann Formulare elektronisch ausfüllen und bei der ESTV einreichen.
Direkter Import aus der Finanzsoftware
Damit die Daten nicht manuell ins Formular auf ESTV Swiss Tax übertragen werden müssen, wurde bei der neuen Lösung auch an den Import der MWST-Abrechnung aus den neusten Software-Versionen wie beispielsweise der Abacus-Finanzsoftware gedacht und eine Lösung im XML-Format dafür geschaffen. Diese ist heute bereits standardmässig verfügbar.
Ein direkter Import ist für eine effiziente Abwicklung sinnvoll. Ansonsten müssen die Daten manuell in das Formular auf ESTV SuisseTax übertragen werden.
Fazit
Die Online-MWST-Abrechnung wird bald zur Pflicht. Dank der Importlösung müssen Daten nicht manuell ins Formular auf ESTV Swiss Tax übernommen werden, was die Einreichung der MWST-Abrechnung für Unternehmen viel einfach macht.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Umstellung zu befassen und abzuklären, ob Ihre Finanzsoftware auf dem neusten Stand ist.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir begleiten Sie gerne bei der Umstellung. (OBT/mc)