St. Gallen – Der Referenzzinssatz ist ein wichtiger Indikator für die Mieten von Wohnungen in der Schweiz. Wenn Zinsen steigen, hat dies Auswirkungen für Vermieter-/innen und Mieter-/innen, für die Baubranche allgemein und natürlich auch für die Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen.
Der Referenzzinssatz ist ein hypothekarischer Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes haben Mieterinnen und Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung, sofern der aktuelle Nettomietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert. Steigt der Referenzzinssatz, können im Gegenzug Vermieterinnen und Vermieter eine Mietzinserhöhung vornehmen.
Der Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen viermal pro Jahr – jeweils Anfang März/Juni/September/Dezember – neu festgelegt und publiziert.
Das muss bei der Mietzinserhöhung beachtet werden
Der Vermieter muss dem Mieter die Mietzinserhöhung fristgerecht mit dem amtlich genehmigten Formular per Einschreiben mitteilen. Als mögliche Anpassungstermine gelten die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine. Auf dem Formular der Mietzinsanpassung muss zwingend eine Begründung stehen.
Das Formular der Mietzinsanpassung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter ankommen. Die Formulare müssen nicht getrennt an jeden Mieter, Ehegatten oder eingetragenen Partner zugestellt werden.
So können Mieter prüfen, ob eine Mietzinserhöhung rechtlich zulässig ist
Aufgrund des Mietvertrages oder der bisherigen Mietzinsänderungen können die Mieter selbst nachrechnen und überprüfen, ob die Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist. Unter www.mietrecht.ch gibt es einen Mietzinsrechner, mit dem die Berechnung selbst durchgeführt werden kann.
Mieterinnen und Mieter können eine Mietzinserhöhung, nachdem sie ihnen mitgeteilt worden ist, innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten.
Leitzinssenkung für Juni erwartet
Der aktuelle Referenzzinssatz liegt bei 1.75%. Anfang Juni wird dieser neu festgelegt und publiziert. Ab Juni ist mit einer Leitzinssenkung zu rechnen. Trotz dieser Senkung ist nicht zu erwarten, dass der Referenzzinssatz im laufenden Jahr sinken oder sogar weiter steigen wird.
Fazit
Der Referenzzinssatz ist ein wichtiger Indikator für die Wohnungsmieten in der Schweiz. Angepasst und publiziert wird er viermal im Jahr durch den Bundesrat. Der Referenzzinssatz hat sowohl Auswirkungen auf Mieter-/innen als auch auf Vermieter-/innen sowie Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen. Bei einer Erhöhung des Mietzinses müssen verschiedene Punkte beachtet werden. (OBT/mc/ps)