OBT: Steuerplanung – optimieren heisst nicht unbedingt vermeiden

OBT

(Foto: OBT)

St. Gallen – Steuerplanung ist grundsätzlich eine langfristige Sache und sollte immer den Bedürfnissen des Unternehmens, der Firmeninhaber oder der Anteilseigner entsprechen. Wichtig ist dabei, dass das Optimieren von Steuern und nicht das Sparen im Vordergrund steht. Gleichzeitig sei aber festgehalten, dass sich das zu rasche Ausreizen sämtlicher Möglichkeiten des Steuersparens auch kontraproduktiv auswirken kann.

Steuerplanung – optimieren heisst nicht unbedingt vermeiden
Im Rahmen der kantonalen Steuergesetze, des Bundessteuergesetzes und der Rechnungslegung bestehen anlässlich der Erstellung der Jahresrechnung interessante Möglichkeiten, diese steueroptimiert zu gestalten. Dies ist z.B. durch Unterbewertung von Aktiven und Überbewertung von Passiven sowie der Wahl zwischen Lohn oder Dividende möglich.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, WIR-Guthaben
Der per Abschlussstichtag offene Debitorenbestand ist soweit zu bereinigen, dass dubiose oder schwer einbringliche Forderungen ausgeschieden oder wertberichtigt werden.

Unsere Steuertipps:

Warenlager und angefangene Arbeiten
Der Bewertung des Warenlagers kommt insbesondere in einem Handelsbetrieb eine hohe Bedeutung zu. Dieses sollte zu Einstandspreisen, exkl. MWST, aufgenommen werden. Bei sinkenden Preisen sind (nach dem Niederstwertprinzip) die Tagespreise anlässlich der Inventaraufnahme einzusetzen.

Unsere Steuertipps:

Anlagevermögen
Bei Abschreibungen auf dem sachlichen Anlagevermögen bestehen schweizweit geltende Abschreibungssätze. Dabei ist es wichtig, zwischen degressiven (vom Buchwert) oder linearen Abschreibungen (vom Anschaffungswert) zu unterscheiden. Die Sätze für letztere entsprechen der Hälfte.

Die Abschreibungsmethode muss also wohl überlegt sein, da bei degressiven Abschreibungen während der ersten Jahre deutlich höhere Abschreibungen resultieren.

Die durch die Gesetzesänderung per 1. Januar 2011 geschaffenen interessanten Möglichkeiten hinsichtlich der privilegierten Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit müssen einzeln und konkret geprüft werden.

Unsere Steuertipps:

Abgrenzungen
Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung betragsmässig noch ungenau oder zeitlich nicht exakt abschätzbar sind, werden als Abgrenzungen verbucht. Dazu gehören auch Aufwandspositionen wie z.B. Vorausleistungen von Kunden oder Mietern. Massgebend dabei ist der Zeitraum der Leistungserbringung.

Unsere Steuertipps:

Rückstellungen
Darunter fallen mittel- bis langfristige Rückstellungen für BVG-Arbeitgeber-Beitragsreserven, Baugarantien und Risiken aus weiteren Gewährleistungen, Grossreparaturen, Überstunden-/Ferienguthaben, Firmenjubiläen, Prozessrisiken, Bürgschaftsverpflichtungen, Rücklagen für den Umweltschutzbereich, Ersatzbeschaffungen, Rücklagen für Forschung und Entwicklung, Risiken für Währungsschwankungen oder Erneuerungsfonds bei Liegenschaftsgesellschaften.

Unsere Steuertipps:

Dividende statt Lohn
Die privilegierte Besteuerung der Dividende beim Empfänger hat die Diskussionen rund um die Frage «Lohnnachtrag oder Dividende» bei mitarbeitenden Inhabern einer Kapitalgesellschaft neu entfacht. Diese gilt es individuell zu prüfen, denn ein Missverhältnis zwischen Lohn und Dividende kann teuer zu stehen kommen. Augenfällig ist bei der Strategie «Dividende statt Lohn» der Wegfall der Sozialleistungen, aber auch die Tatsache, dass der bewusst höher ausgewiesene Gesellschaftsgewinn auch höhere Aktienwerte auslöst und Gewinnsteuern bei der Gesellschaft sowie Vermögenssteuern beim Aktionär anfallen.

Ein Vorteil der Dividende ist sicher auch, dass sie beim Empfänger erst im Folgejahr nach dem Jahresabschluss zur Besteuerung gelangt und somit genügend Zeit bleibt, auf der privaten Ebene z.B. mittels Einkauf in die Pensionskasse oder beim Liegenschaftsunterhalt steuermildernde Massnahmen einzuleiten.

Fazit
Auch während der Abschlusserstellung oder bei der Ergebnisplanung bestehen noch einige lohnenswerte Möglichkeiten der Steueroptimierung. Wichtig dabei ist aber, dass diese nicht kurzfristig bis aufs Letzte ausgereizt werden, sondern in eine nachhaltige und mehrjährige Steuerplanung eingebettet sind. Unter Steueroptimierung ist nicht zwingend nur «Steuern vermeiden» zu verstehen. (OBT/mc)

OBT
Firmeninformationen bei monetas

Exit mobile version