London – Von Protesten begleitet hat am Dienstag die Anhörung des obersten britischen Gerichts zu der von Premierminister Boris Johnson auferlegten Zwangspause des Parlaments begonnen. Elf Richter des Supreme Court in London müssen entscheiden, ob das Gericht in der Sache zuständig ist. Falls sie diese Frage bejahen, geht es darum, ob der Premierminister mit der Schliessung des Parlaments gegen die ungeschriebene Verfassung verstossen hat. Der Rechtsstreit gilt als beispiellos in der britischen Verfassungsgeschichte – und ist wichtig für den weiteren Verlauf im Ringen um den Brexit.
Geklagt hatten Johnson-Kritiker in den Landesteilen England, Schottland und Nordirland. Der Supreme Court soll nun als letzte Instanz eine Entscheidung fällen, mit der am Freitag gerechnet wird.
Abgeordnete kaltgestellt?
Die obersten Gerichte von England und Nordirland hatten die Klagen abgelehnt. Ihnen zufolge handelt es sich um eine politische Auseinandersetzung. Das Gericht in Schottland hatte den Klägern dagegen Recht gegeben. Nach Meinung der Richter in Edinburgh wollte Johnson die Abgeordneten im Brexit-Streit kaltstellen. Gehört wurden am Dienstag die Argumente der Berufungskläger zu den Verfahren in England und Schottland. Am Mittwoch soll die jeweilige Gegenseite zu Wort kommen.
Vor dem Gerichtsgebäude im Londoner Regierungsviertel versammelten sich Demonstranten. Eine Frau hatte sich den Mund zugeklebt und hielt ein Schild in den Händen, auf dem «Kein Parlament, keine Stimme» stand. «Sie haben die Queen getäuscht», stand auf dem Schild einer anderen Demonstrantin. Johnson wird vorgeworfen, er habe Königin Elizabeth II. für seine politischen Zwecke belogen, um die Zwangspause durchzudrücken. Aber auch einige Dutzend Brexit-Befürworter zeigten Flagge.
Temporäre Schliessung des Parlaments Usus – aber nicht während Wochen
Die vorübergehende Schliessung des Parlaments innerhalb einer laufenden Legislaturperiode wird als Prorogation bezeichnet. Sie steht üblicherweise einmal jährlich an und endet mit der Verlesung eines neuen Regierungsprogramms durch die Königin. Ungewöhnlich an der von Johnson erwirkten Prorogation ist ihre Länge. Statt mehrerer Wochen dauerte sie in den vergangenen Jahrzehnten selten länger als einige Tage. Vor allem aber gilt es als ungeschriebenes Gesetz, dass die Prorogation nicht gegen den Willen der Mehrheit der Abgeordneten eingesetzt wird.
Der Streit berührt den Kern der britischen Verfassung. Anders als in Deutschland und in vielen anderen Ländern handelt es sich dabei nicht um ein einzelnes Dokument, sondern um eine ganze Reihe von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Konventionen. Die Verfassung entwickelt sich durch Gesetzgebung oder neue Interpretationen bestehender Regeln ständig weiter und wird neuen Verhältnissen angepasst. Manchmal ist daher auch die Rede von einer politischen Verfassung.
Ungeschriebene, aber verbindliche Regeln
Das Funktionieren dieses Systems ist davon abhängig, dass sich alle Akteure an bestimmte ungeschriebene Regeln halten. Aus Sicht seiner Kritiker hat Johnson gegen dieses Prinzip verstossen, weil er die Parlamentsschliessung als politisches Mittel eingesetzt hat, um notfalls einen EU-Austritt ohne Abkommen gegen den Mehrheitswillen der Abgeordneten zu erreichen.
Die Richter müssen nun entscheiden, ob sich das Parlament beispielsweise durch neue Gesetzgebung selbst gegen die angebliche Grenzüberschreitung der Regierung zur Wehr setzen kann. Gegebenenfalls müssten sie auch noch einmal bewerten, ob Johnson das Mittel der Parlamentspause verfassungswidrig eingesetzt hat.
Parlamentsöffnung am 14. Oktober vorgesehen
Begonnen hatte die Zwangspause in der Nacht zum 10. September. Bei der Schliessungszeremonie kam es zu tumultartigen Szenen. Das Parlament soll erst am 14. Oktober – etwa zwei Wochen vor dem geplanten Brexit – wieder zusammentreten.
Trotz Zwangspause konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedeten, das den Premierminister zum Beantragen einer weiteren Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet. Sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein, müsste Johnson einen entsprechenden Antrag nach Brüssel schicken. Der Regierungschef will sich dem jedoch nicht beugen. Wie das gehen soll, ohne das Gesetz zu brechen, erklärte Johnson bisher nicht. Gut möglich, dass auch dieser Streit wieder vor Gericht landen wird. (awp/mc/ps)