Die Gerichtskostenvorschüsse haben sich innert zwei Jahren verdoppelt.
Zürich – Das Prozessieren ist nicht nur massiv teurer sondern auch risikoreicher geworden. Die Ausgaben der Rechtsschutzversicherer für Gerichtskostenvorschüsse haben sich seit der Einführung der neuen Prozessordnung am 1.1.2011 nach ersten Schätzungen von Branchenexperten verdoppelt. Mit dem Einreichen einer Klage muss ein in der Regel sehr hoch angesetzter Prozesskostenvorschuss bezahlt werden. Dieser wird beim Prozessgewinn nicht etwa vom Staat zurückbezahlt, sondern muss bei der Gegenpartei eingefordert werden, die zwischenzeitlich möglicherweise nicht mehr solvent ist.
Die massiv angestiegenen Gerichtskosten stellen eine grosse Herausforderung dar, nicht nur im Versicherungsrecht, sondern auch in anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Diese Herausforderungen und ein neues Wettbewerbsumfeld haben in den letzten Monaten Dynamik in den Rechtsschutzmarkt gebracht. Treibende Kraft dahinter ist die Dextra Rechtsschutz AG, die für eine neue und nachhaltige Effizienz im Rechtsschutz einsteht. Nach dem Markteintritt von Dextra stellt sich die Frage, ob die vier grössten Rechtsschutz-Versicherer auch künftig noch mehr als zwei Drittel des Marktes auf sich vereinigen können.
30 % der Unternehmen verfügen über Rechtsschutzversicherung
Rund 40 Prozent der Schweizer Haushalte und 30 Prozent der Schweizer Unternehmen verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Diese verschafft eine finanzielle Absicherung, wenn vor Gericht um das Recht gekämpft werden muss, was oft noch einmal gleich viel kostet wie der Streitgegenstand selbst. Für alle Privatpersonen und KMU’s, die nicht hunderttausende Franken Reserven für Rechtsverfahren auf der Seite haben, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll und kann sich beim Eintreten eines Rechtsfalles schnell einmal auszahlen. „Gerade wenn zwischen zwei Parteien grosse Unterschiede bestehen und hohe Forderungen und Rechtskosten im Raum stehen, ist eine Rechtsschutzversicherung wertvoll“, sagt Peter Dähler, CEO von Dextra.
„Die meisten Schweizer wissen nicht, dass es aufgrund der hohen finanziellen Hürden in Rechtsfällen ohne Rechtsschutzversicherung oft illusorisch ist, zu seinem Recht zu kommen. Und viele Schweizer wissen denn auch nicht, was in einem konkreten Fall zu tun ist. Umso wichtiger ist eine Rechtsschutzversicherung, die rasch und zielgerichtet aktiv wird, wenn es beispielsweise zu Streitigkeiten mit Versicherungen, Unfallverursachern, Vertragspartnern oder Nachbarn kommt.“
Kostenvorschusspflicht – Justiz nur noch für Arme und Reiche?
Die neue Zivilprozessordnung (ZPO) ist seit Anfang 2011 in Kraft und auferlegt der klagenden Partei eine Vorschuss- und Kostenpflicht. Für die Kläger belastend ist nicht nur die neue Pflicht zur Leistung von Vorschüssen. Seit der Einführung der neuen ZPO müssen Kläger die Verfahrenskosten selbst dann bezahlen, wenn sie im Prozess obsiegen. Die der Gegenpartei auferlegten Gerichtskosten können sie bei der Gegenpartei einzutreiben versuchen – wobei im Betreibungsverfahren weitere Vorschüsse geleistet werden müssen. Der obligatorische Kostenvorschuss nach Einreichung einer Klage bedeutet für die Gerichte Mehraufwand. So hält der Zürcher Rechenschaftsbericht denn auch fest: „Die Kautionierung verlängert die Verfahrensdauer.“ (Dextra/mc/ps)