Referenzzinssatz für Mieten bleibt stabil
Zürich – Aufatmen beim Volk der Mieter: Nach zwei Erhöhungen in Folge ist der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten dieses Mal stabil geblieben.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) beliess den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent, wie es am Freitag in einem Communiqué bekannt gab. Damit gibt es eine Verschnaufpause bei den Mieten. Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert. Manche Vermieter nahmen dies zum Anlass, um die Mieten markant zu erhöhen – zum Teil um über 10 Prozent.
Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal auf 1,72 von 1,69 Prozent angestiegen.
Gesunkene Inflationsraten helfen
Von der Nachrichtenagentur AWP befragte Ökonomen hatten unisono keine Erhöhung erwartet. Denn bei den Hypothekarzinsen, an denen sich der Referenzzinssatz orientiert, gab es zuletzt eine Entspannung. Hintergrund waren sinkende Inflationsraten und Hoffnungen auf baldige Zinssenkungen der Nationalbank.
Zwar wird jede neu abgeschlossene Hypothek grundsätzlich teurer, was den Durchschnittszinssatz nach oben zieht. Der Abstand zum nächsten Schwellenwert von 1,875 Prozent ist aber immer noch sehr gross. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, erfolgt die nächste Erhöhung, da der Referenzzinssatz bei der Berechnung auf den nächstliegenden Viertelprozentwert auf- oder abgerundet wird.
Keine weiteren Anhebungen erwartet
Anfang Juni 2023 stieg der Referenzzinssatz zum ersten Mal in seiner Geschichte an. Dies führte im vergangenen Herbst zu höheren Mieten. Denn bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte dürfen Vermieterinnen und Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent erhöhen – sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.
Ein Erhöhungsanspruch aufgrund des Referenzzinssatzes besteht konkret nur, falls der aktuelle Mietzins noch auf dem vorherigen Referenzzinssatz vom vergangenen Juni basiert, der damals bei 1,5 Prozent gelegen hatte. Falls er gar noch auf dem älteren von 1,25 Prozent basiert, ergibt sich ein noch grösserer Erhöhungsanspruch.
Zur Erinnerung: Bei Einführung im Jahr 2008 hatte der Satz 3,5 Prozent betragen, danach war er schrittweise gesunken.
Im laufenden Jahr dürfte es nach Ansicht der meisten Ökonomen zu keinem Anstieg mehr kommen. Denn sie rechnen mit Leitzinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diese würden den durchschnittlichen Zinsanstieg bei den Hypotheken dämpfen. (awp/mc/pg)