Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent
(Photo by Ján Jakub Naništa on Unsplash)

Grenchen – Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer auch nicht die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert erhöhen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz bereits im März 2020 gefallen.

Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,25 von 1,28 Prozent gesunken.

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

HEV sieht kein Handlungsbedarf
Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse auf dem derzeit geltenden Referenzzinssatz basiere, bestehe «kein aktueller Handlungsbedarf», betonte der Hauseigentümerverband (HEV) in einer eigenen Mitteilung. Laut der Vermieter-Organisation bleibe die Belastung der Haushaltseinkommen des Mittelstandes seit über 20 Jahren stabil.

Im Schnitt gäben die Schweizer Haushalte rund 15 bis 20 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aus. Eine Mietwohnung in der Schweiz koste durchschnittlich 1362 Franken pro Monat. Das liege vor allem daran, dass langjährige Mieter von tiefen Mietzinsen profitierten.

Eingeführt im Herbst 2008
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. September. (awp/mc/ps)

BWO

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