Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent
Grenchen – Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten auch nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.
Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende Dezember gegenüber der letzten Publikation im Vorquartal leicht auf 1,19 von 1,21 Prozent gesunken.
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn der von der Nationalbank berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Noch nie gestiegen
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. Juni 2022. (awp/mc/ps)