Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt bei 1,25 Prozent
Bern – Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten wird nicht angetastet. Trotz steigender Zinsen verbleibt dieser für die Mietzinsgestaltung geltende Satz auf einem tiefen Niveau.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz laut Mitteilung vom Donnerstag per Anfang Dezember auf 1,25 Prozent. Auf diesem rekordtiefen Wert liegt er seit März 2020.
Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist den Angaben zufolge per Ende September gegenüber Juni auf 1,18 von 1,17 Prozent nur leicht gestiegen.
Steigt dieser Wert weiter, dann könnte der Referenzzinssatz erstmals in seiner Geschichte erhöht werden. Dies ist laut dem BWO aber erst dann angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittssatz auf über 1,37 Prozent steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang März 2023 geplant.
Seit 2020 auf Tiefstwert
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert. (awp/mc/ps)