sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Bei der Reform Altersvorsorge 2020 politisiert der Bundesrat weiterhin an der Realität vorbei. Auch wenn der Bundesrat aufgrund der Kritik des sgv bezüglich Erhöhung der Mehrwertsteuersätze etwas zurückrudert, sind zusätzliche 1,5 Prozent Mehrwertsteuer immer noch inakzeptabel. Würden doch damit das Wirtschaftswachstum stark gebremst und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet. Der sgv lehnt die Reform klar ab. Statt der Pflästerlipolitik verlangt er eine grundsätzliche Überarbeitung. Er fordert einen Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge; auf Mehreinnahmen soll verzichtet und stattdessen das Rentenalter stufenweise angehoben werden.
Trotz der äusserst kritischen Vernehmlassungsantworten hält der Bundesrat in wesentlichen Teilen an den bisherigen Absichten fest. Gemäss den heute verabschiedeten Eckwerten will er weiterhin eine teure und einseitige Reform erzwingen. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft, dessen Mitglieder zwei Drittel der hiesigen Arbeitsplätze anbieten, stellt sich der sgv kategorisch gegen die unausgereifte und teure Reform.
Als einziger Dachverband der Wirtschaft hat der sgv ein glaubwürdiges Alternativmodell ausgearbeitet, das ohne finanzielle Zusatzbelastung der Betriebe und Versicherten auskommt und das eine echte dauerhaft wirkende Schuldenbremse beinhaltet. Das Modell sgv verlangt, dass das Rentenalter beider Geschlechter schrittweise dem finanziellen Mehrbedarf und der steigenden Lebenserwartung entsprechend angepasst wird. Dabei soll sich der Deckungsgrad des AHV-Fonds künftig innerhalb einer Bandbreite von 70 bis 80 Prozent einer Jahresausgabe bewegen. Die notwendigen Anpassungen wären dann Jahr für Jahr in Monatsschritten vorzunehmen. Dieser Ansatz ist sozial und wirtschaftlich verträglich, weil er weder Rentenkürzungen noch zusätzliche Lohnprozente nötig macht.
Auf Zustimmung stösst beim sgv die beantragte Senkung des Umwandlungssatzes. Mit Ausnahme gewisser Abfederungen für die Übergangsgeneration lehnt der sgv jedoch die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen im BVG-Bereich ebenso entschieden ab wie die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der AHV. (sgv)