sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP nehmen mit grossem Befremden von den heutigen Beschlüssen des Ständerates zur Revision der Alkoholgesetzgebung Kenntnis. Das Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 22 und 6 Uhr sowie die Festlegung von Mindestpreisen für Alkohol sind völlig unverhältnismässig und wenig zielführend.
Die Einführung eines Alkoholverkaufsverbots zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr im Detailhandel ist als diskriminierend und unverhältnismässig abzulehnen, da davon die gesamte Bevölkerung betroffen wird. Die vorgeschlagene Regelung ist zudem realitätsfremd und entspricht nicht mehr den heutigen Lebensgewohnheiten. Wer sich unbedingt Alkohol beschaffen will, kann dies auch mit dem „Nachtregime“ tun.
Massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit
Auch bei der Festsetzung von Mindestpreisen begibt sich der Ständerat auf Abwege. Dies ist ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Zudem wird dadurch der Einkaufstourismus gefördert. Damit die Massnahme überhaupt eine Lenkungswirkung erzielen würde, müssten die Mindestpreise sehr hoch angesetzt werden, was die davon betroffenen Branchen massiv diskriminieren würde.
Der sgv und die AWMP werden sich im Nationalrat mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die ständerätlichen Fehlentscheide korrigiert werden.
Die vom sgv angeführte Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP umfasst über 20 Dach- und Branchenverbände der Wirtschaft. Sie setzt sich gegen einen übertriebenen staatlichen Aktivismus im Präventions- und Gesundheitsbereich zur Wehr, unterstützt aber gezielte und sinnvolle, auf Risikogruppen ausgerichtete Präventionsmassnahmen. (sgv/mc)