Saxo Bank unterliegt in Frankenschock-Prozess
Zürich – Die Saxo Bank Schweiz kommt die Aufhebung des Euro-Mindestkurses teuer zu stehen. Gemäss einem Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich muss die Bank einer Kundin rund 300’000 CHF zahlen.
Die Saxo Bank Schweiz wollte Verluste nach der Aufhebung des Franken-Euro-Mindestkurses im Januar 2015 auf eine Kundin abwälzen. «Die nachträglichen Preisanpassungen der Beklagten waren nicht zulässig», schreibt das Zürcher Handelsgericht in einem Urteil, dessen Publikation vom Vortag die Zeitungen «Tagesanzeiger» und «Bund» am Donnerstag veröffentlichten.
Ihre elektronische Handelsplattform sei durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses von einer besonderen Marktlage betroffen gewesen, hatte die Schweizer Tochter der dänischen Bank geltend gemacht. Das Zürcher Gericht liess dies nicht gelten: «Es war sämtlichen involvierten Marktteilnehmern von Beginn klar, dass die Intervention der Schweizerischen Nationalbank auf den Devisenmärkten nur eine vorübergehende Massnahme dargestellt hatte.»
Preisanpassungen verschieben Millionen
Die Saxo hatte am 15. Januar die ersten Sekunden nach der Aufhebung des Mindestkurses um 10.30 Uhr den Kunden 1.18 CHF pro Euro verrechnet. Die rasch sinkenden Kurse führten zu automatischen Verkäufen von Euro-Positionen. Die klagende Kundin, eine Zürcher Vermögensverwalterin, erhielt ein Guthaben von 283’000 CHF auf das Konto.
Wenig später mailte die Bank der Kundin, dass alle Transaktionen aufgrund der ausserordentlichen Marktsituation nochmals geprüft und angepasst würden. Um Mitternacht gab die Bank eine Preisanpassung auf 0,9625 CHF pro EUR bekannt. Auf dem Kundenkonto resultierte ein Minus von 1,1 Mio CHF.
Das Handelsgericht verurteilte die Saxo zur Zahlung von 283’000 Franken, plus 5% Zins, sowie einer Entschädigung von 28’200 CHF, Gerichtsgebühren- und Kosten.
Saxo verzichtet auf Weiterzug
Die Saxo Bank Schweiz teilte mit, auf einen Weiterzug zu verzichten, weil das nicht «opportun» wäre. Für weitere mögliche Rechtsfolgen nach den Währungsturbulenzen seien bereits letztes Jahr 2,3 Millionen Franken zurück gestellt worden.
Die Frage nach weiteren Klagen und betroffenen Kunden wollte die Bank nicht beantworten. In Dänemark hatte die Saxo-Bank in drei ähnlichen Fällen vor Gericht Recht gekriegt. In der Schweiz könnte dieses erste Frankenschock-Urteil zu einem Präjudiz werden. (awp/mc/ps)