sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erfreut, dass der Bundesrat entschieden gegen die Scheinselbstständigkeit vorgehen will und begrüsst die heutige Eröffnung der Vernehmlassung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kämpft seit langem gegen die Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit und insbesondere gegen die Tätigkeit von scheinselbständigen Dienstleistern aus dem Ausland.
Die Anzahl Arbeiter, die vorgeben, eine unabhängige Tätigkeit auszuüben, obwohl sie als Arbeitnehmer entlöhnt werden, hat vor allem in den Grenzregionen in den letzten Jahren markant zugenommen. Diese unlautere Konkurrenz bringt die Existenz zahlreicher KMU im Ausbaugewerbe in Gefahr.
Zwei Hauptanliegen berücksichtigt
Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist erfreut, dass der Bundesrat zwei Hauptanliegen zur Beseitigung der Scheinselbstständigkeit berücksichtigt. Erstens sollen die Selbstständigen verpflichtet werden, bestimmte Papiere auf sich zu tragen, die ihren Status belegen. Zweitens sollen Personen von den Baustellen weggewiesen werden können, wenn sie die verlangten Papiere nicht vorweisen können. Der sgv ist überzeugt, dass damit die wichtigsten Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich angegangen werden können. (sgv/mc/ps)