Brüssel – Die EU-Kommission sieht in den Verhandlungen mit der Schweiz über ein Rahmenabkommen zwar Fortschritte aber «keinen Durchbruch». Dies liess eine Sprecherin der EU-Kommission nach einem Treffen in Brüssel mit dem Schweizer Chefunterhändler Roberto Balzaretti verlauten.
Die EU-Kommission hatte der Schweiz bei den Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen eine Frist bis Mitte Oktober gesetzt, wobei Bern bestreitet, offiziell über eine solche Frist je informiert worden zu sein.
Bei wichtigen politischen Punkten habe man sich nicht einigen können, informierte die Kommissionssprecherin am Dienstag in einer kurzen E-Mail.
Unter diesem Gesichtspunkt werde nun die EU-Kommission politisch beurteilen, «wie es weiter gehen soll», schrieb sie weiter. Damit ist noch offen, ob die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abgebrochen werden oder weiter gehen. Bern äusserte sich am Dienstag nicht zu dem Treffen.
Streitpunkt flankierende Massnahmen
Streitpunkte zwischen Brüssel und Bern dürften aber noch immer die staatlichen Beihilfen und vor allem die flankierenden Massnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping sein. Denn in diesen beiden Bereichen gab es bis letzte Woche noch immer Differenzen.
Vor längerer Zeit hiess es schon, die EU-Kommission möchte, dass die Schweiz anstelle der flankierenden Massnahmen die Durchsetzungsrichtlinie der EU übernimmt, welche ebenfalls den Schutz der Arbeitnehmenden zum Ziel hat.
Denn die flankierenden Massnahmen sind der EU-Kommission zu streng. Besonders ein Dorn im Auge ist ihr die Acht-Tage-Regel, die besagt, dass Unternehmen aus der EU ihre Arbeiter, die sie in die Schweiz schicken, acht Tage zuvor anmelden müssen. Aber auch die Kautionspflicht steht in der Kritik. Zudem findet Brüssel, es gäbe unverhältnismässig viele Kontrollen durch Arbeitsinspektoren – etwa auf Baustellen.
Ausserdem will die EU-Kommission dem Vernehmen nach, dass die Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden künftig unter das Rahmenabkommen fallen sollen. Nicht so die Schweiz: Sie will diese nicht unter dem Dach des Rahmenabkommens haben.
Wie weiter mit Börsenäquivalenz?
An das Rahmenabkommen geknüpft ist zudem die Frage der Börsenäquivalenz. Im letzten Dezember hatte die EU-Kommission die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse lediglich auf ein Jahr befristet anerkannt.
Ausserdem koppelte sie eine zeitlich unbefristete Äquivalenz an Fortschritte beim Rahmenabkommen. Damit sollte der Druck auf die Schweiz erhöht werden.
Ob der Brüsseler Behörde nun der erzielte Fortschritt in den Verhandlungen für eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz genügt, dürfte von ihrer «politischen Beurteilung» abhängen. Es könnte aber durchaus sein, dass sie diese wiederum auf ein Jahr limitiert vorschlagen wird, um den Druck auf die Schweiz aufrecht zu erhalten. Entscheiden werden hier aber am Ende die EU-Staaten.
Seit 2014 verhandeln die Schweiz und die EU über ein institutionelles Rahmenabkommen. Beim ursprünglichen Streitpunkt, nämlich der Streitbeilegung und der damit verbundenen Stellung des EU-Gerichtshofes EuGH, konnten sich die Verhandlungsführer grundsätzlich einigen.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die damals festgefahrenen Verhandlungen deblockiert, in dem er anlässlich seines Schweiz-Besuchs im vergangenen Jahr ein Schiedsgericht ins Spiel brachte. (awp/mc/ps)